Marburg-Biedenkopf – Landrätin Kirsten Fründt begrüßt die von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen zur vorsichtigen Lockerung der Corona-Maßnahmen. Sie erkennt die positiven Wirkungen, die durch die bisher ergriffenen Maßnahmen erzielt wurden. Gleichwohl müsste die Lockerung dieser Maßnahmen mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein erfolgen.
„Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden. Zwar hat sich die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt. Das Risiko ist aber noch nicht gebannt. Um die bisher gemeinsam erreichten Erfolge nicht zu gefährden, muss die Rückkehr zur Normalität Schritt für Schritt erfolgen“, sagte die Landrätin am Donnerstag. Wichtigstes Instrument sei nach wie vor die Beschränkung sozialer Kontakte in der Öffentlichkeit sowie im privaten Umfeld, um die Infektionsgefahr so weit wie möglich zu verringern.
Sie dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihr besonnenes und verantwortungsbewusstes Verhalten in den zurückliegenden Wochen. Dies habe, gemeinsam mit der vorbildlichen Arbeit der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes, maßgeblich mit dazu beigetragen, dass sich die Ausbreitung der Epidemie verlangsamt hat. „Aber: Wir sind zu einem Marathon gestartet und noch lange nicht am Ziel. Wir brauchen jetzt Geduld und Ausdauer!“ Sie ist sich der Tatsache bewusst, dass die gegenwärtige Situation für viele Menschen eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Sie ist sich aber auch sicher, dass die jetzt vereinbarten Regelungen zu einer Lockerung der Maßnahmen auch entlastend wirken.
Der Kreis warte jetzt ab, wie das Land die vereinbarten Regelungen in anwendbare Rechtsverordnungen forme. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben. Gerade im Schulbereich müssten vor einer teilweisen Rückkehr zum Unterricht umfangreiche Maßnahmen vorbereitet werden, um diese schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs und den Infektionsschutz klug miteinander zu verzahnen. „Auch hier warten wir auf die Vorgaben der Landesregierung, um handeln zu können“, sagte Fründt. Gleiches gelte für die Lockerungen im Einzelhandel. Hier sei noch eine Reihe offener Fragen zur praktischen Umsetzung zu klären. Sie ist aber zuversichtlich, dass auch hier zeitnah Regelungen getroffen werden, die sinnvoll sind.
Die Landrätin schließt sich der Empfehlung an, in Bereichen, in denen ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann, Mundschutzmasken zu tragen. Die Notwendigkeit einer generellen Verpflichtung zum Tragen solcher Masken sieht die Landrätin derzeit aber nicht.
Die Verwendung einer App auf freiwilliger Basis, um Kontakte nachverfolgen sowie Infektionsketten erkennen und unterbrechen zu können, sieht die Landrätin durchaus positiv. Dieses digitale Hilfsmittel könne die Arbeit des Gesundheitsamtes unterstützen. Sie weist allerdings auch darauf hin, dass hierbei die Aspekte des Datenschutzes unbedingt berücksichtigt werden müssten, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht auszuhöhlen.
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