Marburg-Biedenkopf – Im Landkreis Marburg-Biedenkopf hat sich am zurückliegenden Wochenende die Zahl der Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, auf 65 erhöht. Bis auf einen Betroffenen, der stationär im Krankenhaus behandelt wird, befinden sich alle Infizierten in häuslicher Isolierung. Darüber hinaus erläutert der Kreis Details der jüngsten Allgemeinverfügung und kündigt eine Umstellung der Busfahrpläne an.
Ergänzend zu seiner jüngsten Allgemeinverfügung und dem darin aufgeführten Verbot von „Hamsterkäufen“ teilt der Landkreis Marburg-Biedenkopf erläuternd mit, dass es sich bei dem Begriff „haushaltsüblicher Umfang“ um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff handelt. „Die Verwendung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes als Rechtsgrundlage halten wir nicht nur für zulässig, sondern auch für geboten, da wir in der Allgemeinverfügung nicht alle im Einzelfall notwendigen Lebensmittel auflisten können. Zudem würden wir den Menschen dann auch vorschreiben, was sie kaufen dürfen und was nicht“, erläutert Landrätin Kirsten Fründt. Es komme also auf den konkreten Bedarf im Einzelfall an und derjenige, der einen größeren Bedarf habe, müsse dies gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar darlegen.
„Darüber hinaus ist dieser Passus in unserer Allgemeinverfügung auch als Weckruf an die Vernunft und die Solidarität der Menschen zu verstehen. Wir appellieren einmal mehr an den gesunden Menschenverstand. Die Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs, auch mit Lebensmitteln, ist gesichert. Es besteht also gar kein Grund, sich mit über das übliche Maß hinaus mit Klopapier oder Nudeln einzudecken“, unterstreicht die Landrätin. Sie empfinde die sogenannten Hamsterkäufe zudem als extrem unsozial.
„Wer für einen größeren Personenkreis einkaufen will, etwa für eine Wohngruppe oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, muss diesen Bedarf nachvollziehbar gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel vor Ort darlegen, etwa mit einer entsprechende Bescheinigung oder Vollmacht des Auftragsgebers“, stellt die Landrätin klar.
Umstellung der Busfahrpläne
Der Regionale Nahverkehrsverband (RNV) stellt die Bus-Fahrpläne im Landkreis Marburg-Biedenkopf ab Samstag, 28. März 2020, auf den Ferien-Fahrplan um. Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus findet – abgesehen von einer etwaigen Notbetreuung oder den Abiturprüfungen – an den Schulen im Verkehrsgebiet des Regionalen Nahverkehrsverbandes (RNV) Marburg-Biedenkopf bis Sonntag, 19. April 2020, kein regulärer Unterricht mehr statt.
Der RNV und die beauftragten Bus-Verkehrsunternehmen stellen deshalb die Fahrpläne um: Alle sogenannten „S“-Fahrten (nur an Schultagen) entfallen. Es gilt dann das Grundangebot des Ferienfahrplanes. Diese Änderungen gelten mindestens bis zum Ende der Osterferien.
Ob auch darüber hinaus noch länger der Ferien-Fahrplan gefahren werden muss, wird von der weiteren Entwicklung der Corona-Lage bzw. dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs abhängen.
Weitere Informationen bieten sowohl die Website des Rhein-Main-Verkehrsbundes unter https://www.rmv.de/c/de/start (Öffnet in einem neuen Tab) als auch die Website des Regionalen Nahverkehrsverbandes Marburg-Biedenkopf unter https://www.rmv-marburg-biedenkopf.de (Öffnet in einem neuen Tab).
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