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Pressemitteilung 103/2020

18.03.2020

Folgemeldung 10: Zahl der Corona-Infektionen erhöht sich auf 35 – Kreisverwaltung bietet weiter Service an und begrenzt Kundenverkehr

Marburg-Biedenkopf – Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist am Mittwoch, 18. März 2020, ein neuer Corona-Fall bestätigt worden. Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerinnen und Bürger schränkt die Kreisverwaltung den Kundenverkehr in seinen Liegenschaften ab sofort ein, hält das Serviceangebot aber aufrecht.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde am Mittwoch, 18. März 2020, ein neuer Corona-Fall bestätigt. Damit erhöht sich die Infektionszahl im Landkreis auf 35. Der Betroffene befindet sich in häuslicher Isolierung und zeigt milde bis mäßige Symptome.

Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerinnen und Bürger schränkt der Kreis den Kundenverkehr in seinen Liegenschaften ab sofort ein. Dafür trifft die Kreisverwaltung eine Reihe von Maßnahmen:

Ab Montag, 23. März 2020, erhalten Kundinnen und Kunden nur noch Zugang zu den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde und ein schriftlicher Nachweis dafür am Gebäudeeingang vorgezeigt werden kann. Bereits ab 18. März 2020 ist in Teilbereichen der Verwaltung mit dieser Einschränkung zu rechnen – entsprechende Hinweise per Aushang weisen an den betroffenen Eingangsbereichen darauf hin. Termine können direkt mit den zuständigen Sachbearbeitenden oder dem zuständigem Fachbereich/Stabsstelle vereinbart werden, aber auch über die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten per E-Mail an LandkreisMarburg-Biedenkopfde, telefonisch unter 06421 405-0 (Telefonzentrale) sowie per Post an den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. Schriftliche Unterlagen können ebenfalls auf dem Postweg oder per E-Mail an LandkreisMarburg-Biedenkopfde eingereicht werden. Die Bediensteten der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf sind angehalten, alle Anliegen vorrangig schriftlich oder telefonisch zu klären, sodass ein persönliches Vorsprechen in der Verwaltung nur bei besonders wichtigen oder dringlichen Angelegenheiten erforderlich ist.

Auch beim KreisJobCenter (KJC) kommt es zu Einschränkungen, um die Mitarbeitenden sowie die Kundinnen und Kunden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und wichtige Dienstleistungen weiter sicherzustellen: persönliche Kontakte werden daher auf telefonische oder digitale Wege beschränkt. Das KreisJobCenter ist weiterhin telefonisch sowie online montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen vorerst ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht absagt werden. Die Zahlung von Geldleistungen (Arbeitslosengeld 2) wird sichergestellt.  Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten des KreisJobCenters eingeworfen werden. Anträge können auch ebenfalls formlos per Email oder per Brief gestellt werden. Es entstehen dadurch keine Nachteile. Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Diese Entscheidung gilt voraussichtlich bis zum 19. April 2020.

Bei der Zulassungsbehörde kommt es ebenfalls zu Einschränkungen: Ab Donnerstag, 19. März 2020, sind bis auf weiteres die Kfz-Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle in der Außenstelle der Kreisverwaltung in Biedenkopf geschlossen. In der Hauptstelle in Marburg werden ab Montag, 23. März 2020, nur noch Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten  in dringenden Fällen, nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt. Außerdem entfällt die Öffnung an Samstagen bis auf weiteres.

Bei Terminvergaben der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle werden Personen, die zu Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung wichtiger Bereiche der Infrastruktur gemäß der Vorgaben des Landes Hessen gehören (beispielsweise Krankenhaus- und Pflegepersonal, Personal in Arztpraxen, des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr und des THW) sowie Gewerbetreibende und Landwirte – die auf eine Kfz-Zulassung angewiesen sind – bevorzugt. Angehörige dieser Berufs-/Personengruppen können dies bei der Terminabsprache unter der E-Mail-Adresse automarburg-biedenkopfde mit Angabe ihres Namens, ihrer Adresse sowie ihrer Telefonnummer mitteilen. Die E-Mail-Adresse steht ab morgen (19. März 2020) 12:00 Uhr zur Verfügung.

Auch die Kundinnen und Kunden der Führerscheinstelle werden gebeten, Antragsangelegenheiten auf postalischem Wege zu erledigen. Die zur Antragstellung notwendigen Formulare sowie eine Auflistung der notwendigen Antragsunterlagen hierzu gibt es online unter www.lkmb.de/fahrerlaubnis. Nach Eingang und Bearbeitung des Antrags bekommt der Antragstellende eine Eingangsbestätigung sowie eine Aufforderung zur Zahlung der fälligen Verwaltungsgebühr per Post übersandt. Im Falle von fehlenden Unterlagen oder Rückfragen setzt sich die Führerscheinstelle telefonisch, postalisch oder per E-Mail in Verbindung. Die Antragsunterlagen können per Post an folgende Anschrift gesendet werden: Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fahrerlaubnisbehörde, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. 

Rückfragen (keine Terminvereinbarungen) zur Antragsstellung nimmt die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06421 405-1611, Rückfragen zur Kfz-Zulassung unter 06421 405-1610 entgegen. 

Der Fachbereich Ordnung und Verkehr begrenzt ab Donnerstag, 19. März 2020, seine Dienstleistungen ebenfalls auf Anliegen, die ohne persönlichen Besuch möglich sind. Jagdscheine können telefonisch, per Mail oder per Brief – auch durch Einwurf im Fristenbriefkasten – beantragt werden. Alle notwendigen Formulare gibt es online unter www.lkmb.de/jagdschein

Auch die Waffenbehörde des Kreises ist ab sofort nur noch auf dem telefonischen oder digitalen Weg sowie per Post zu erreichen. Waffenbesitzkarten können ebenfalls online unter www.lkmb.de/wbk beantragt werden. Auch die Erreichbarkeit der Fischereibehörde sowie der Gewerbeüberwachung ist auf digitale, telefonische und postalische Wege begrenzt. Es wird darum gebeten, persönliche Vorsprachen nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung wahrzunehmen.

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