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Pressemitteilung 130/2020

09.04.2020

Folgemeldung 30: Zahl der genesenen Corona-Patienten erhöht sich auf 113 – Landrätin Kirsten Fründt: „Beschränkung sozialer Kontakte sollte auch im privaten Bereich eingehalten werden“

Marburg-Biedenkopf – Die Zahl der genesenen Corona-Patienten hat sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf auf 113 erhöht. Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus ist auf 168 gestiegen. Zehn Personen befinden sich in stationärer Behandlung, davon sieben Personen auf der Intensivstation. Landrätin Kirsten Fründt weist außerdem darauf hin, die in der dritten Verordnung des Landes Hessen beschlossene Beschränkung der sozialen Kontakte auch im privaten Bereich einzuhalten.

„Das Coronavirus bringt leider Ereignisse und Handlungsmaßnahmen mit sich, die nicht nur unser berufliches, sondern auch unser privates Leben und Umfeld stark beeinflussen. Gerade auch über die Osterfeiertage und bei schönem Wetter ist es wichtig, die Beschränkung der sozialen Kontakte auch im privaten Umfeld einzuhalten. Denn dem Virus ist es egal, ob es sich in öffentlichen Räumen oder im privaten Bereich, beispielsweise bei einer Grillfeier, weiterverbreitet“, betont Landrätin Kirsten Fründt.

„Ich bitte Sie daher, auch weiterhin vernünftig und verständnisvoll für die erforderlichen Maßnahmen zu sein und Kontakte soweit möglich zu vermeiden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so die Landrätin weiter.

Die Notwendigkeit der Beschränkung sozialer Kontakte auch im privaten Bereich ist in der dritten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Hessen geregelt. Auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist daher darauf hin, dass nach § 1, Absatz 1 dieser Verordnung der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren ist. Diese Kontaktbeschränkung umfasst auch Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten und auf privaten Grundstücken. Größere Feiern und Zusammenkünfte, an denen Personen teilnehmen die nicht dem eigenen Hausstand angehören, sind daher derzeit auch im privaten Bereich nicht zulässig.

Kontakte zu einzelnen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, bleiben jedoch auch im privaten Bereich weiter möglich. Dies gilt auch für die Partnerin oder den Partner mit eigener Wohnung sowie für enge Bezugspersonen.

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