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Pressemitteilung 110/2020

25.03.2020

Folgemeldung 17: Kreis gibt Empfehlungen für Trauerfeiern und Beerdigungen – 78 Corona-Infektionen/13 Patienten genesen/Regeln zur Abfallentsorgung bei Quarantäne-Haushalten

Marburg-Biedenkopf – Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist auf 78 gestiegen. Vier Betroffene befinden sich in stationärer Behandlung. 13 Patienten gelten inzwischen wieder als gesund.

Der Kreis hat den Kommunen außerdem Empfehlungen für die Veranstaltung von Trauerfeiern und Beerdigungen gegeben. Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) weist zudem auf wichtige Regeln zur Abfallentsorgung für Haushalte hin, die sich in Quarantäne befinden.

„Ziel ist es, Angehörigen bei einer Trauerfeier oder Beerdigung einen würdevollen Abschied von Verstorbenen zu ermöglichen und dabei gleichzeitig das Infektionsrisiko gering zu halten“, macht Landrätin Kirsten Fründt deutlich. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf spreche daher den Städten und Gemeinden Empfehlungen für die Veranstaltung von Trauerfeiern und Beerdigungen aus.

Beerdigungen und Trauerfeiern sollen demnach nur im engsten Familien- oder Freundeskreis stattfinden. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmendenzahl von 20 Personen, inklusive des erforderlichen Fachpersonals wie beispielsweise Pfarrer, Mitarbeitende des Bestattungsinstituts und Sargträger. Die Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden. Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Die Empfehlungen gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf der Trauerfeier oder Beerdigung. Der für die Trauerfeierlichkeit oder Bestattung verantwortliche Bestatter hat auf die Einhaltung der Hinweise zu achten. Er hat außerdem alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Zunamen, Adressen und Telefonnummern zu erfassen. Diese Liste ist von dem Bestatter mindestens sechs Wochen lang aufzubewahren und auf Anforderung dem Gesundheitsamt auszuhändigen oder zu übermitteln.

Hinweise zur Abfallentsorgung

Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) weist zudem auf wichtige Regeln zur Abfallentsorgung für Haushalte unter Quarantäne hin:

Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.

Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Zudem weist die ALF darauf hin, dass zum Schutz der Mitarbeitenden sowie zur Sicherstellung der Abfallentsorgung alle Anlagen für private Anlieferungen geschlossen sind.  Seit dem 21. März 2020 finden zudem keine Sonderabfallsammlungen mehr statt.

Für Rückfragen steht die ALF unter der Telefonnummer 0800 253 1000 zur Verfügung.

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