Das sozialpolitische Ziel des Landkreises ist es, die Situation älterer Menschen, Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger zu verbessern. Hierzu fördert der Landkreis seit Anfang der 90er Jahre ehrenamtliche, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen und entwickelt diese weiter. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren vielfältige Projekte unterstützt oder auf den Weg gebracht, die heute die „Landschaft“ der Altenhilfe im Landkreis prägen.
Seniorenpolitische Leitlinien
Die seniorenpolitischen Leitlinien (Öffnet in einem neuen Tab) stellen den Handlungsrahmen für die Altenpolitik und Altenplanung auf Kreisebene dar. Sie werden alle fünf Jahre in Gesprächen und Diskussionen von Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung weiterentwickelt. Verwaltungsintern werden die seniorenpolitischen Maßnahmen in fachbereichsübergreifenden Kooperationen abgestimmt und koordiniert. Inhalte von Querschnittsthemen sowie für alle verbindlich aufgestellte Leitlinien zu anderen Arbeitsfeldern werden berücksichtigt und zielführend sowie transparent eingebracht. Die Abbildung gibt einen Überblick über die verschiedenen Handlungsfelder. Die Ziele und Maßnahmen hierzu sind in den Leitlinien festgehalten.
Förderprogramm „Lokale Bausteine für ein gutes Leben im Alter“
Das vom Landkreis aufgelegte Förderprogramm "Lokale Bausteine für ein gutes Leben im Alter" richtet sich insbesondere an Kommunen, die in der Entwicklung von Strukturen für ein gutes Leben im Alter aktiv werden wollen.
Das Programm wurde durch Beschluss des Kreistages vom 13.12.2019 angepasst und ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Der Landkreis fördert Projekte für ein gutes Leben im Alter
- Fördermodul I: Partizipative Entwicklung lokaler Altenhilfekonzepte
maximale Förderung: 7.000 Euro - Fördermodul II: Vertiefung von spezifischen Projektbausteinen
maximale Förderung: 15.000 Euro - Fördermodul III: Verbindung von Ortskernbelebung und Altenhilfe
maximale Förderung: 10.000 Euro - Fördermodul IV: Einrichtung einer kommunalen Leitstelle Älterwerde
maximale Förderung: 20.000 Euro
Mit der Auflage des Förderprogramms wird ein zentrales Anliegen der „Seniorenpolitischen Leitlinien für den Landkreis Marburg-Biedenkopf“ umgesetzt.
Die Förderkonditionen können Sie den unter "Links und Downloads" hinterlegten Richtlinien entnehmen. Hier finden Sie auch die erforderlichen Anträge.
Links und Downloads
- Förderprogramm „Bausteine für ein gutes Leben im Alter“: Förderrichtlinie
- Förderprogramm „Bausteine für ein gutes Leben im Alter“: Förderantrag
- Förderprogramm „Bausteine für ein gutes Leben im Alter“: Bestätigung der Auftragsvergabe
- Förderprogramm „Bausteine für ein gutes Leben im Alter“: Verwendungsnachweis
Mitteilungen zu Beispielhafen Projekten
Zahlen, Daten und Berichte
Nach der Aktualisierung der Datenbasis Seitens des Hessischen Statistischen Landesamtes liegen demografische Daten zur Bevölkerungsstruktur des Kreises sowie der Pflegeinfrastruktur vor. Zum Stichtag 15.12.2023 lebten im Landkreis 21.538 Pflegebedürftige, davon werden rund 90 Prozent zu Hause versorgt und 10 Prozent in stationären Einrichtungen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag: Anerkennung und Förderung nach § 45 a-d SGB XI
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen mit, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Sie umfassen Betreuungsangebote, Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag.
Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten muss das Angebot nach Landesrecht anerkannt sein oder von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Ab Pflegegrad 1 stehen dem Hilfebedürftigen monatlich 131 € zur Verfügung, die auf Nachweis für Hilfen im Alltag eingesetzt werden können. Ab Pflegegrad 2 können auch Gelder aus dem Sachleistungsbudget für Hilfen im Alltag umgewidmet werden.
In Hessen werden auf Basis der Pflegeunterstützungsverordnung vom 25. April 2018 neben Angeboten, die auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements arbeiten, auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge auf Anerkennung sind mit den entsprechenden Antragsformularen beim Landkreis Marburg-Biedenkopf zu stellen.
Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist auch eine Förderung möglich. Diese bezieht sich auf den Auf- und Ausbau solcher Angebote und Modellvorhaben und dort insbesondere auf die notwendigen Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind. Die Förderung erfolgt zu 50 % aus Mitteln der Pflegeversicherung, zu 50 % aus kommunalen Mitteln.
Antragstellung erfolgt über den Landkreis Marburg-Biedenkopf, bei Modellvorhaben über das Regierungspräsidium Gießen.
Links und Downloads
- Nachbarschaftshilfe auf einen Blick (Info-Flyer)PDF-Datei179,56 kB
- Erhebungsbogen über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - Anbieterform IPDF-Datei252,89 kB
- Erhebungsbogen über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - Anbieterform IIPDF-Datei232,01 kB
- Konzeptstruktur für Angebotsformen I + II - Hilfe zur ErstellungPDF-Datei423,57 kB
- Erhebungsbogen über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - Anbieterform IIIPDF-Datei193,96 kB
- Vereinfachtes Konzept für Angebote zur Entlastung im Alltag (Angebotsform III)PDF-Datei149,10 kB
- Erhebungsbogen für die Anerkennung als qualifizierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer (Anbieterform IV)PDF-Datei186,25 kB
- Anlage zum Musterbescheid: Tätigkeitsbericht nach § 12 PfluvPDF-Datei102,97 kB
- Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV)PDF-Datei77,55 kB
- Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V.PDF-Datei144,84 kB
Informationsportal zur Suche von Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsangeboten
Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45c SGB XI
- Richtlinie des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45c SGB XI) nach dem Modell „Bürgerhilfen“PDF-Datei230,61 kB
- Rahmenvereinbarung für das Land HessenPDF-Datei1,05 MB
- Antrag auf Förderung des Auf- und Ausbaus von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XIPDF-Datei102,25 kB
Netzwerk Bürgerhilfen
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf besteht seit 2019 das Netzwerk der BürgerhilfenPDF-Datei221,72 kB. Im Rahmen der Bürgerhilfen sind geschulte und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer tätig, die Menschen mit Pflegebedarf unterstützen. Diese Angebote zur Unterstützung im Alltag stellen einen elementaren Bestandteil in der Versorgung von Menschen mit einem Pflegegrad dar. Ihr (längerer) Verbleib im Zuhause und im sozialen Umfeld werden so gefördert und pflegende Angehörige entlastet.
Der Landkreis hat sich daher dazu entschlossen, mit der Richtlinie des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45c SGB XI) nach dem Modell „Bürgerhilfen“PDF-Datei230,61 kB gezielt diese niedrigschwelligen Angebote finanziell und fachlich zu unterstützen. Neben anderen Anbieterinnen und Anbietern in diesem Bereich sind die im Landkreis Marburg-Biedenkopf tätigen Bürgerhilfen landesweit einzigartig.
Pressemitteilungen dazu:
Werkzeugkoffer für engagierte Initiativen
Angebote zur Trauerbegleitung
Nicht allein sein in der Trauer ...
Der Verlust eines geliebten Menschen ist überaus schmerzhaft und Trauerwege sind ganz individuell. Wenn Trauernde dabei Unterstützung und Begleitung erfahren, kann dies der seelischen und körperlichen Gesundheit gut tun. Die Mitglieder des Arbeitskreises Trauer in Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf bieten Begegnungsmöglichkeiten und unterschiedliche Formen der Trauerbegleitung an: Trauercafés, Trauer-gruppen, Trauerspaziergänge, Einzeltrauerbegleitungen und weitere Angebote.
Die Teilnehmenden finden dort geschützte Räume, um über ihre Gefühle und Erfahrungen zu sprechen und um gemeinsam Wege zu suchen, wie sich mit dem Verlust leben lässt. Die im PDF aufgeführten Ansprechpartner*innen unterstützen Sie bei der Suche nach einem für Sie passenden Angebot.
Projekt „Bewegt gepflegt“
Das Projekt „Bewegt gepflegt“ hat die Techniker Krankenkasse bezuschusst und startete im August 2023 im Rahmen der Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“. Mit dieser Initiative verfolgen Kreis und Stadt vielfältige Gesundheitsziele und nehmen dabei alle Generation in den Blick.
Mit „bewegt gepflegt“ will der Landkreis gemeinsam mit der Stadt Marburg die Bewegung in Altenpflegeeinrichtungen stärken. Über das Projekt haben Mitarbeitenden aus fünf Einrichtungen dreier Träger im Landkreis an Workshops und Schulungen teilgenommen und sich u.a. zu folgenden Fragestellungen ausgetauscht: Wie können Speise- und Gruppenräume für Bewegungsaktivitäten gestaltet werden? Wie können die Pflegekräfte Bewegungsanreize setzen? Solche und ähnliche Fragen haben die Teilnehmenden beleuchtet. Außerdem konnten die Teilnehmenden auch selbst Übungen an einem Rollator machen. Zwölf Fachkräfte aus der Heim- und Tagespflege haben schließlich die Fortbildung „Bewegungsexpert*innen in der Pflege“ des Deutschen Turnerbundes erfolgreich abgeschlossen. Nun werden die Erkenntnisse im Pflegealltag umgesetzt. Wenn Sie Interesse haben, mehr über das Projekt zu erfahren, kontaktieren Sie gerne die Altenplanung.
Förderprogramm Mittagstische
Beim Förderprogramm zum Ausbau und zur Stärkung gesundheitsfördernder Mittagstischangebote handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg.
Grundlage des Programms ist der von Landkreis und Stadt entwickelte Leitfaden „Tischlein deck dich!“. Dieser vermittelt praxisnahe Hinweise zur Umsetzung von Mittagstischen.
Hierbei geht es um die Verknüpfung der Ziele: Gesunde Ernährung, Gemeinschaftserleben und Kommunikation sowie um die Verknüpfung mit Angeboten zur Bewegungsförderung und kognitivem Training.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Förderprogramm Mittagstische.
Aufbau von kommunalen Senior*innenbeiräten
Um den demografischen Wandel erfolgreich zu gestalten, bedarf es der aktiven Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft und dem Einbringen ihrer eigenen Interessen.
Gut aufgestellte und vernetzte kommunale Senior*innenbeiräte als Impulsgeber, Interessenvertretung, beratende Einheiten und Bindeglieder zwischen Politik und Gesellschaft können für die Gestaltung der lokalen Strukturen eine wichtige Rolle einnehmen. Bürger*innennah für die Interessen der älteren Generation vor Ort eintreten, ist das Ziel der Beiräte. Der Landkreis sieht sich, wenn dies vor Ort seitens der Politik gewünscht ist, in beratender und unterstützender Funktion.
Mit Beschluss vom 18.11.2022 wurde der Kreisausschuss beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat (KSR) und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine kreisweite Gründung kommunaler Senior*innenbeiräte zu initiieren und die
Kommunen hierbei zu beraten und zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt über die Altenplanung im Fachbereich Gesundheitsamt, siehe dazu auch die Handreichung zum Aufbau eines Senior*innenbeiratsPDF-Datei1,09 MB und Aufbau von kommunalen Senior*innenbeirätenPDF-Datei1,19 MB - ein Angebot der Unterstützung und Beratung der Gemeinden und Städte im Landkreis Marburg-Biedenkopf durch die Kreisverwaltung.
Demenz
Im Jahr 2023 lebten hierzulande rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz (im Alter ab 40 Jahren), in der Altersgruppe ab 65 Jahren waren es etwa 1,7 Millionen. Nach Prognosen könnte die Anzahl der Betroffenen (im Alter ab 65 Jahren) im Jahr 2030 auf bis zu 1,9 Millionen ansteigen, im Jahr 2040 auf bis zu 2,3 Millionen und im Jahr 2050 bis zu 2,7 Millionen erreichen (Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V., 2024). Mit dem Anstieg der Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Menschen mit Demenz. Experten gehen davon aus, dass Demenz die Alterskrankheit der Zukunft sein wird.
Die Auseinandersetzung mit der Diagnose „Demenz“ ist für alle Beteiligten eine schwierige Aufgabe. Demenz beeinflusst das Denken, das Verhalten, die Kommunikation, die Art und Weise, mit anderen in Kontakt und in Beziehung zu treten, nachhaltig und infolgedessen auch die Menschen in der unmittelbaren Umgebung der Betroffenen, insbesondere pflegende Angehörige.
Unser Ziel ist es, Menschen mit Demenz in unserem Landkreis weiterhin ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e.V. beraten die Mitarbeiter*innen der drei Pflegestützpunkte und der Altenplanung rund um das Thema Demenz.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg gibt es verschiedene medizinische Einrichtungen sowie nicht-medizinische Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Menschen mit demenziellen Erkrankungen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen.
Informationsmaterialien dazu haben wir in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e.V. in großformatigen Brief-Umschlägen gebündelt – unsere „Demenzbox“. Eine Demenzerkrankung bringt viele Herausforderungen mit sich. Dabei gilt: je früher Unterstützung von außen eingebunden wird, desto besser können die Betroffenen und deren Angehörige damit umgehen und ihr Leben gestalten. Wir konnten feststellen, dass den Hausarztpraxen in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu kommt. Sie bieten Orientierungen und Hilfen für die Situation – von der Früherkennung bis hin zur Begleitung in fortgeschrittenen Erkrankungsphasen.
Wenn Sie Interesse haben die Informationen in Ihrer Praxis/Ihrem Unternehmen auszulegen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Kontakte
Adresse
Fachdienst Gesundheits- und Altenplanung
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Schwanallee 23
35037 Marburg
Buslinien:
Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383
(H Radestraße)
MR-75, MR-80, MR-86
Kontakt
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Letzte Änderung: 13.2.2025