Beim Förderprogramm zum Ausbau und zur Stärkung gesundheitsfördernder Mittagstischangebote handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg.
Grundlage des Programms ist der von Landkreis und Stadt entwickelte Leitfaden „Tischlein deck dich!“. Dieser vermittelt praxisnahe Hinweise zur Umsetzung von Mittagstischen.
Hierbei geht es um die Verknüpfung der Ziele: Gesunde Ernährung, Gemeinschaftserleben und Kommunikation sowie um die Verknüpfung mit Angeboten zur Bewegungsförderung und kognitivem Training.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unter dem Register „Downloads" am Ende dieser Seite beigefügten Dokumenten.
Förderrichtlinie zur Umsetzung von Mittagstischen als gesundheitsförderndes Angebot
Förderrichtlinie des Landkreises Marburg Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg
zur Umsetzung von Mittagstischen als gesundheitsförderndes Angebot im Rahmen der Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“
Inhalt
1. Förderziele und Förderhöhe
2. Voraussetzungen und Gegenstand der Förderung
3. Antragsberechtigte, Antrags- und Auswahlverfahren sowie Fristen
4. Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis
1. Förderziele und Förderhöhe
Die vorliegende Beschreibung regelt ein Förderprogramm des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg zum Ausbau und zur Stärkung gesundheitsfördernder Mittagstischangebote. Grundlage des Programms ist der von Landkreis und Stadt herausgegebene Leitfaden „Tischlein deck dich!“. Dieser vermittelt praxisnahe Hinweise zur Umsetzung von Mittagstischen, die Bewegungsaktivitäten einbeziehen sowie einen Fokus auf bewusste, physiologisch wertvolle Ernährung legen. Der Leitfaden und das zugehörige Förderprogramm sind eine Maßnahme im Kontext der Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“ und adressieren das „Gesundheitsziel 2: Die Lebensübergänge von Älteren werden präventiv gestaltet“, welches im Rahmen des Präventionsplans „Gemeinsam für Gesundheit und Lebensqualität“ als prioritär ausgewiesen wird.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, lokale Organisator*innen von Mittagstischangeboten bei der Adaption und Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Anregungen des Leitfadens „Tischlein deck dich!“ zu unterstützen und so einen positiven Beitrag zur Gesundheit der Nutzer*innen dieser Angebote zu leisten. Ziel ist es flächendeckend gesundheitsfördernde Mittagstische in allen Gemeinden und Städten im Landkreis umzusetzen. Dafür stellen der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg Mittel zur Verfügung. Ziel ist es mindestens 4-8 Mittagstische/Jahr neu in die Förderung aufzunehmen.
Bestehende oder neu initiierte Mittagstischangebote können jährlich eine finanzielle Unterstützung über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erhalten. Der Gesamtbetrag pro Mittagstisch beträgt im ersten Jahr bis max. 2500 €, danach bis 1500 € für das zweite und dritte Jahr. Für die Auswahl der Mittagstische, die diese Förderung empfangen, kommt das unter Punkt 3. beschriebenen Antrags- und Auswahlverfahren zur Anwendung.
2. Voraussetzungen und Gegenstand der Förderung
Inhaltliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die betreffenden Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Mittagstischangeboten im Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg verwendet werden. Formale Voraussetzung ist die Einreichung eines Förderantrags gemäß der unter Punkt 3. aufgeführten Vorgaben und Regelungen.
Gegenstand der Förderung können vielfältige Aktivitäten und Anschaffungen im Sinne der unter Punkt 1. genannten Zielstellung sein, dazu zählen insbesondere
- Sachausgaben für Übungs- und Trainingsgeräte/-mittel, die sich sinnvoll in Gruppensettings wie Mittagstischangeboten einsetzen lassen. Eingeschlossen sind hier etwa Fitness- und Jogamatten, Sport-Bälle, -Bänder oder Hanteln sowie vergleichbare Materialien.
- Personalausgaben für die Finanzierung von Referent*innen und Kursleiter*innen, die Vorträge zu Gesundheits- und Präventionsthemen bei Mittagtischen halten oder dort Programme und Maßnahmen zur Stärkung der physischen und psychischen Konstitution der Besucher*innen durchführen.
- Sonstige Ausgaben für die Umsetzung der mit dem Förderprogramm verbundenen Zielsetzungen. Inbegriffen sind dabei unter anderem Aufwendungen für Exkursionen vor und nach dem Mittagstisch, die deutlich erkennbar dem Zweck der Gesundheits- und Bewegungsförderung dienen. Exemplarisch anführen lässt sich hier die Teilnahme an Kursen in Schulungs- und Lehrküchen, die Besichtigung von Erzeuger*innen regionaler und gesunder Lebensmittel oder der Besuch von Sportplätzen, Wanderwegen, Schwimmbädern und vergleichbaren Einrichtungen/Orten.
Nicht förderfähig sind: Sachausgaben zum Erwerb von Lebensmitteln, Getränken, Essbesteck, Geschirr, Möblierungen, zur Herstellung und Lagerung von Mahlzeiten sowie Aufwendungen für Raummieten, Nebenkosten (Strom, Wasser, etc.), Fahrzeuge, Versicherungen und sonstige betrieblich-organisatorische Investitionen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind ebenfalls Personalausgaben und sonstige Kosten, die grundsätzlich im Rahmen der Ausrichtung von Mittagstischen entstehen und nicht spezifisch den Zwecken der Gesundheitsförderung und Prävention dienen.
3. Antragsberechtigte, Antrags- und Auswahlverfahren sowie Fristen
Eine Antragsstellung ist für Mittagstischangebote aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und aus der Universitätsstadt Marburg möglich. Antragsberechtigt sind hauptverantwortliche Organisator*innen dieser Angebote, wozu Vertreter*innen von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, von privaten Träger-Initiativen und von gewerblichen Einrichtungen zählen können.
Der formlose Förderantrag muss eine Beschreibung des Mittagstischangebotes enthalten, für das eine finanzielle Unterstützung angestrebt wird. Eingeschlossen ist hier die Angabe des für das Angebot zuständigen Trägers, die verantwortliche Ansprechperson/en (einschl. Adresse und Kontaktdaten) sowie der Standort, die Termine, die Teilnehmer*innenzahl und der von den Nutzer*innen zu entrichtenden Kostenbeitrag. Bestandteil des Antrages muss zudem ein kurzes Konzept sein, das eine genaue Kostenaufschlüsselung der Fördersumme darstellt, wie die beantragte Förderung verwendet werden soll.
Die Auswahl der Anträge, die eine Bewilligung erfahren, treffen die Steuerungsgremien der Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“ und des hier verankerten Arbeitskreises „Gesund altern“. Leitkriterien des Auswahlverfahrens sind die Zielsetzungen des Förderprogramms. Ein Antrag auf Förderung kann ganzjährig gestellt werden. Die Förderung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr kann bis zwei Monate vor Ende des Förderzeitraums für ein weiteres Jahr beantragt werden. Die generelle Bewilligung der Mittel findet vorbehaltlich der fachlichen Bewertung und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln statt.
Förderanträge sind zu richten an:
Fachdienst Gesundheits- und Altenplanung
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Schwanallee 23
35037 Marburg
Telefon: 06421 405-4232
E-Mail: JacobLmarburg-biedenkopfde
Die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Gesundheits- und Altenplanung des Landkreises sowie des Fachdienstes Altenplanung der Universitätsstadt Marburg (Am Grün 16, 35037 Marburg; Telefon: 06421 201-1844; E-Mail: altenplanungmarburg-stadtde) stehen für Rückfragen zu dem Förderprogramm und Hilfestellungen zum Antragsverfahren zur Verfügung.
4. Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis
Die Bewerber*innen werden über die Ergebnisse des Antragsverfahrens informiert und können im Falle einer Bewilligung im Folgemonat mit der Verausgabung der Fördermittel beginnen. Die Auszahlung der Fördermittel auf die im Antrag angegebene Bankverbindung erfolgt zum Ende des jeweiligen Monats oder zu dem von den Antragssteller*innen gewünschten Zeitpunkten.
Die Zuwendungen sind für den im Antrag angegeben Zweck zu verwenden. Die zweckentsprechende Verwendung muss im ersten und zweiten Förderjahr bis spätestens zum 28.02. des Folgejahres mit dem Verwendungsnachweis belegt werden. Eine Mustervorlage für den Verwendungsnachweis ist dem Zuwendungsbescheid beigefügt. Zusätzlich ist ein Sachbericht (maximal eine Seite) vorzulegen. Alle Förderempfänger verpflichten sich, an einer schriftlichen Erhebung zur Evaluation des Programmes teilzunehmen. Kassenbücher und Belege sind nur auf Verlangen vorzulegen. Belege sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren. Empfänger des Verwendungsnachweises und der Anlagen (Sachbericht) ist der Fachdienst Gesundheits- und Altenplanung, Landkreis Marburg-Biedenkopf (Adresse siehe oben).
Zweckwidrig verwendete und nicht verbrauchte Mittel bzw. Rückforderungen aus der Verwendungsnachweisprüfung sind vollständig an die fördernde Behörde zurückzuzahlen.
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Adresse
Fachdienst Gesundheits- und Altenplanung
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Schwanallee 23
35037 Marburg
Buslinien:
Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383
(H Radestraße)
MR-75, MR-80, MR-86
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