Letzte Aktualisierung: 27.09.2024
Neben diesem persönlichen Schutz und dem Gemeinschaftsschutz (Öffnet in einem neuen Tab) gibt es einen weiteren Aspekt:
Bestimmte Erkrankungen können durch Impfungen sogar weltweit ausgerottet werden. Dies ist bereits für Pocken und auch für zwei von drei Wildtypen des Poliovirus (Kinderlähmung) gelungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Ziel, Masern und Röteln auszurotten. Dies kann nur gelingen, wenn es weltweit sehr hohe Impfquoten gibt und 95 Prozent der Kinder zweimal geimpft sind.
Impfempfehlungen und Impfkalender
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut gibt jedes Jahr aktuelle Impfempfehlungen heraus. Diese umfassen sowohl allgemein empfohlene Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (siehe Impfkalender) als auch Impfungen für Risikogruppen oder berufsbezogene Impfungen.
- Verständliche Informationen zu den allgemein empfohlenen Standard-Impfungen und zur Impfung von Risikogruppen finden Sie bei der BZgA unter impfen-info.de.
- Die vollständigen STIKO-Empfehlungen mit ausführlichen Begründungen finden Sie unter RKI - Empfehlungen der STIKO.
Impfkalender
Den aktuellen Impfkalender finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Öffnet in einem neuen Tab) oder beim Robert Koch-Institut (in 20 Sprachen) (Öffnet in einem neuen Tab).
Impf- und reisemedizinische Beratung des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt bietet wöchentlich zweimal eine Impfberatung für die Bevölkerung an. Der Schwerpunkt liegt auf der reisemedizinischen Beratung und Durchführung der erforderlichen Impfungen, die kostenpflichtig sind.
Impf- und reisemedizinische Beratung | Landkreis Marburg-Biedenkopf
Corona
Die Corona-Pandemie ist vorüber, das Coronavirus SARS-CoV-2 kursiert jedoch wie andere Infektionserreger auch weiterhin in der Bevölkerung. Um sich zu schützen, bleibt die Impfung gegen COVID-19 weiterhin wichtig.
Die aktuell bestehenden Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) haben folgende Ziele:
- Sie sollen schwere COVID-19-Verläufe verhindern,
- mögliche Langzeitfolgen reduzieren (z.B. Post- oder Long-COVID) und
- Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung schützen
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahre (auch Schwangeren) eine Basis-Immunität gegen COVID-19. Weitere Auffrischimpfungen werden für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren oder für Schwangere nicht empfohlen.
Menschen jeden Alters mit einem erhöhten Risiko für schwere Erkrankungen oder einem erhöhten (beruflichen) Infektionsrisiko wird sowohl eine Basis-Immunität als auch zusätzlich eine jährliche Corona-Schutzimpfung empfohlen.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen wird derzeit von der STIKO keine Impfung gegen COVID-19 empfohlen. In diesen Altersgruppen verläuft die Krankheit in den meisten Fällen sehr mild und es gibt kaum Krankenhausaufnahmen .
Was ist eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2?
Eine Basis-Immunität wird durch mindestens drei Kontakte mit dem SARS-CoV-2-Antigen erreicht, also durch Impfung oder Infektion. Hierbei sollten mindestens einer der drei Kontakte als Impfung erfolgt sein. Fehlende Kontakte werden durch Impfungen nachgeholt.
Wem wird eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 empfohlen?
Folgenden Personengruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Basis-Immunität sowie jährliche Auffrischimpfungen:
- Personen ab 60 Jahren
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Vorerkrankung, durch die sie ein höheres Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Zu diesen Vorerkrankungen gehören:
- chronische Erkrankung der Atmungsorgane, wie zum Beispiel Asthma oder chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
- chronische Herz-Kreislauferkrankungen
- chronische Leber- oder Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und andere Stoffwechselerkrankungen
- starkes Übergewicht
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie zum Beispiel chronische neurologische Erkrankungen wie Demenz oder psychiatrische Erkrankungen
- Down-Syndrom (Trisomie 21)
- angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz) oder relevante Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppression)
- aktive Tumorerkrankungen
- Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Pflegeeinrichtungen
- Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern arbeiten. Diese Personengruppen sind weiterhin einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus anzustecken.
- engen Kontaktpersonen von Menschen mit geschwächtem Immunsystem (Immunsuppression).
Auffrischimpfungen sollten vorzugsweise im Herbst erfolgen.
Weitere Informationen zu den Impfempfehlungen gegen COVID-19
Wo können Sie sich impfen lassen?
Wenden Sie sich bitte bezüglich einer Impfung gegen COVID-19 an Ihre Hausarztpraxis.
Masern
Das Masernschutzgesetz
Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz.
- Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist beim Eintritt in Kindergarten, Schule und Kindertagespflege ein altersgerechter Masern-Impfschutz nachzuweisen: Eltern müssen belegen, dass ihre Kinder alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben oder bereits immun sind.
- Auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, sollen einen Masernschutz nachweisen. Dies dient dem Gemeinschaftsschutz, denn Masern sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben.
Nur eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung schützt all diejenigen, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind, kann die Ausbreitung von Masern in Deutschland gestoppt werden.
Wer muss den Impfschutz nachweisen?
Alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und
- in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) betreut werden; zu diesen Einrichtungen zählen: Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden,
- die bereits vier Wochen
a) in einem Kinderheim (Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4 IfSG) betreut werden oder
b) in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge oder Spätaussiedler (Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG) untergebracht sind,
- die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen (Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG) oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften (Einrichtungen nach Nummer 1 und 2) tätig sind.
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sind von den Regelungen ausgenommen (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).
Was genau müssen die betroffenen Personen nachweisen?
Kinder ab einem Jahr müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen.
Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden.
Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wenn der Impfstatus unklar ist, sollten die Impfungen nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen.
Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz
Masern-Impfempfehlungen
Mpox
Impfempfehlungen zu Mpox
Die STIKO empfiehlt, sich nach einem engen Kontakt zu einer infizierten Person oder entsprechenden Laborproben möglichst frühzeitig (bis maximal 14 Tage nach einer möglichen Ansteckung) impfen zu lassen, wenn man selbst noch nicht erkrankt ist (Postexpositionsprophylaxe, PEP).
Die vorbeugende (prophylaktische) Impfung gegen Mpox wird von der STIKO nur für Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko empfohlen:
- Männer ab 18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln,
- Personal in Speziallaboratorien.
Der Impfstoff ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen.
Gesundheitsamt bietet Beratung
Sie gehören zu einer Risikogruppe oder Sie hatten Kontakt zu einem an Mpox erkrankten Menschen? Für Fragen und zur Abklärung, ob eine Impfung nötig ist, wenden Sie sich bitte unter Impfenmarburg-biedenkopfde an das Gesundheitsamt. Hier kann auch eine Impfung durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu Mpox
Stress- und schmerzarmes Impfen
Einfache Verhaltensweisen und Maßnahmen der Eltern können kleinen Kindern helfen, Stress und Schmerz bei der Impfung zu verringern.