Unsere Aufgaben
Wesentliche Aufgabe des Infektionsschutzes ist die Erfassung und Bewertung von Einzelfällen oder Ausbrüchen von Infektionskrankheiten, einschließlich der erforderlichen Ermittlungen, Anordnung, Durchsetzung, Koordination und Überwachung von Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Infektionsgeschehens, gegebenenfalls einschließlich Absonderung erkrankter bzw. infizierter Personen mit meldepflichtigen Erkrankungen.
Ein weiteres wesentliches Aufgabengebiet innerhalb des Infektionsschutzes ist die Tuberkulosefürsorge. Hierzu gehören die Erfassung, Überwachung und Beratung von Tuberkulosekranken sowie die Sicherstellung deren Behandlung sowie die Ermittlung, Beratung und gegebenenfalls Überwachung der Kontaktpersonen einschließlich Sicherstellung der erforderlichen Diagnostik und so erforderlich Behandlung als auch die Ermittlung möglicher Infektionsquellen.
Auch über Anträge zur Tätigkeit mit Krankheitserregern wird im Gesundheitsamt entschieden.
Weiterhin führt das Gesundheitsamt Belehrungen zu den gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln durch.
Meldeformulare gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Informationen zu Infektionskrankheiten und -erregern
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Entschädigung bei Absonderung und Tätigkeitsverbot
Letzte Änderung 16.7.2024