Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen zu den wichtigsten Aufgaben auf kulturellem Gebiet. Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten und im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu. Die hessische Verfassung hat dem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet den Einzelnen und die ganze staatliche Gemeinschaft zum Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter.
Im Sinne des allgemeinen Verfassungsauftrages zeichnet der Landkreis Marburg-Biedenkopf seit 2013 besonders anerkennenswerte denkmalpflegerische Maßnahmen durch die Verleihung eines Denkmalschutzpreises aus. Der Denkmalschutzpreis ist eine Auszeichnung für beispielhafte denkmalpflegerische Leistungen, die natürliche und juristische Personen des Privatrechts (z.B. Vereine) zur Erhaltung und Pflege eines denkmalgeschützten Objekts erbracht haben. Mit der Verleihung dieses Preises soll privates Engagement der Bürger*innen des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Bereich der Denkmalpflege sowohl geweckt als auch gewürdigt werden.