Die Telefon-Hotline zur Wohnraumakquise für Ukraine-Geflüchtete wurde am 15.07.2022 abgeschaltet.
In Notfällen kann Kontakt zu den Verantwortlichen über die E-Mail wohnraum-ukrainemarburg-biedenkopfde hergestellt werden. Diese setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Aktuelle Links und Downloads
- Hinweis zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Ukrainer*innen (DE)
- Extended: Ukraine Residence Permit! (EN)PDF-Datei70,53 kB
- Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців! (UA)PDF-Datei59,81 kB
- Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев! (RU)PDF-Datei102,01 kB
- Wegweiser für Gastgeber*innen von Menschen aus der UkrainePDF-Datei888,61 kB
Integreat-App | Hilfe für ukrainische Geflüchtete und wichtige lokale Infos zum Ankommen (acht Sprachen)
Allgemeine Informationen – Інформація українською мовою
- Informationen zur Aufnahme und Unterstützung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen (HMdIS)PDF-Datei140,92 kB
- Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz (DE, EN, UA)PDF-Datei621,22 kB
- Information in Ukrainian (Handbook Germany) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Допомога та підтримка при пошуку роботи та здобуття професійної освітиPDF-Datei215,21 kB
- Інформація Федерального центрального відомства з податків про присвоєння ідентифікаційного податкового номера (ІПН) біженцям і особам, що подали заявку на отримання притулку (Öffnet in einem neuen Tab)
- Пожежна служба Гессену – Правила поведінка та порядок дій в надзвичайній ситуаціїPDF-Datei3,00 MB
- Feuerwehr in Hessen – Richtiges Verhalten und Handeln im NotfallPDF-Datei3,01 MB
Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
Ab dem 01.10.2024 gelten für ukrainische Fahrzeuge die Vorgaben zur Zulassung nach § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) uneingeschränkt.
Für ein Fahrzeug, dass seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss zum 01.10.2024 eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeugs auf eine deutsche Zulassung erfolgt sein. Ohne Zulassung in Deutschland darf das Fahrzeug ab dem 01.10.2024 in Deutschland nicht mehr gefahren werden.
Bitte beantragen Sie die Ummeldung/ Zulassung des Fahrzeugs rechtzeitig vor dem 01.10.2024 bei der für Sie örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Zulassung des Fahrzeugs möglicherweise zusätzliche Gutachten, eine technische Ausnahmegenehmigung oder Änderungen am Fahrzeug erfordert.
Für die Ummeldung/Zulassung müssen Sie Folgendes beachten:
Welche Dokumente Sie für die Zulassung im Einzelnen benötigen und z.B. welche Öffnungszeiten/ Kontaktzeiten bestehen, erfahren Sie über die Internetseiten der für Sie örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
Es ist möglich, dass für den ukrainischen Markt produzierte Fahrzeuge die EU-Normen nicht oder teilweise nicht erfüllen oder das in Deutschland keine EU-Typgenehmigung für Ihren Fahrzeugtyp besteht.
Wenn für das ukrainische Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung besteht - dazu müssten Sie ein CoC-Papier (Certificate of Conformity) des Herstellers vorlegen können - kann davon ausgegangen werden, dass die EU-Normen erfüllt werden. Für die Umschreibung/ Zulassung bedarf es nur der üblichen Dokumente und insbesondere einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Wenn für das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung (also kein CoC-Papier) besteht, dann ist von der Technischen Prüfstelle oder bei einem Technischen Dienst (z.B. beim TÜV, DEKRA, der GTÜ oder KÜS) ein Vollgutachten nach § 21 StVZO zu erstellen. Dabei wird festgestellt, ob das Fahrzeug technisch EU-konform ist oder ob Änderungen am Fahrzeug oder gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen zu einzelnen Ausrüstungsvorschriften notwendig sind. Es werden außerdem die technischen Daten für die von der Zulassungsbehörde auszustellende Zulassungsbescheinigung ermittelt und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.
Wenn Sie nicht im Besitz eines CoC-Papiers für das zuzulassende Fahrzeug sind, wird daher empfohlen, sich zunächst mit einer der oben genannten, für das Gutachten nach § 21 StVZO, zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Dabei geht es um die Frage, ob für die Zulassung in Deutschland Änderungen des Fahrzeugs nötig sind, deren Wirtschaftlichkeit möglicherweise fraglich ist. Die für das Gutachten nach § 21 StVZO zuständige Stelle kann auch beurteilen, ob statt Änderungen am Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung für sog. Importfahrzeuge als Umzugsgut für Ihr Fahrzeug in Betracht kommt.
Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeugs aus der Ukraine
Energiespartipps | Поради щодо
Für Menschen mit Tieren | Для людей з тваринами з України
Downloads/Formulare | Завантаження/форми
Welche Regelungen gelten, wenn Heimtiere aus der Ukraine mitgebracht werden? (DE)
Einige Menschen aus der Ukraine bringen Heimtiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für diese mitgebrachten Heimtiere. Trotzdem muss unbedingt der Impfschutz der Tiere gegen Tollwut geprüft werden. Darum müssen alle mitgebrachten Tiere beim Veterinäramt erfasst werden.
Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, was nötig ist. Dies kann zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Die Tiere werden nicht enteignet und nicht weggenommen!
Tollwutimpfungen können auch durch niedergelassene Tierarztpraxen nachgeholt werden. Damit Halter:innen mit ihren Tieren innerhalb der EU reisen können, empfiehlt sich die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.
Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. Es benötigt Kontaktdaten der Halter und Angaben zum Aufenthaltsort.
Dafür steht ein FormularPDF-Datei236,67 kB (auch in ukrainischer Sprache) zur Verfügung. Das Formular ist ausgefüllt an das Veterinäramt des Landkreises Marburg-Biedenkopf, E-Mail FBVuVmarburg-biedenkopfde, zu senden.
Wichtig: Das beschriebene Vorgehen gilt nur, wenn Personen einzelne Haustiere mitbringen bzw. selbst Halter der Tiere sind. Die Regelung gilt nicht für nach Deutschland gebrachte Tiere aus Tierheimen, Streunertiere sowie Tiere aus gewerblicher Haltung. Bei diesen Tieren muss in der Regel geprüft werden, ob Antikörper gegen den Tollwut-Erreger vorhanden sind.
Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 06421 405-6601, E-Mail FBVuVmarburg-biedenkopfde .
Spenden
Geldspenden
Der Kreis betont, dass in der aktuellen Situation Geldspendenden das beste Instrument der Hilfe sind. So kann zentral und organisiert genau das beschafft werden, was vor Ort dringend gebraucht wird.
Deshalb wurde gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Spendenaktion auf den Weg gebracht, um medizinische Hilfsgüter zu beschaffen und auf koordinierten Wegen in die Ukraine zu bringen. Spenden nimmt der DRK-Kreisverband Marburg-Gießen auf seinem Spendenkonto entgegen:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Stichwort „Nothilfe Ukraine“
IBAN: DE 02 5335 0000 0011 0066 20
BIC: HELADEF 1MAR
Auch online kann über die Website des DRK gespendet werden:
Ehrenamtliche Unterstützung
Dolmetschende für Ukrainisch gesucht!
Gebraucht werden Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die den geflüchteten Menschen bei Bedarf Hilfestellung beim Überwinden sprachlicher Barrieren leisten können. Interessierte mit ukrainischen Sprachkenntnissen können sich als Dolmetscherinnen und Dolmetscher über die E-Mail-Adresse bewerbung-dolmamarburg-biedenkopfde melden.
Koordinierungsstelle Flüchtlingsinitiativen
Unterstützungsbereitschaft hat auch das kreisweite „EFI-Netzwerk“ der Flüchtlingsinitiativen gezeigt. Das seit 2015 bestehende Netzwerk von ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen steht als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn sich Menschen ehrenamtlich engagieren möchten.
Wer sein Engagement vor Ort einbringen möchte, wendet sich an:
Koordinierungsstelle Flüchtlingsinitiativen, Nurgül Santur
Telefon: 06421 9854-60; Fax: 06421 9854-99;
E-Mail: koordinierungsstelleintegral-onlinede.