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Kopfläuse übertragen keine Krankheitserreger! Sie können weder springen noch fliegen und werden zumeist bei direktem Haar-zu-Haar-Kontakt übertragen. Eine Übertragung über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme. Kopfläuse verursachen lästigen Juckreiz. Durch Kratzen entstandene Wunden können sich entzünden.
Was ist zu tun?
Kopflausbefall liegt vor, wenn auf dem Kopf mindestens eine lebende Laus vorhanden ist. Läuse sind flink und lichtscheu, so dass sie schwer zu finden sind. Erfolgsversprechender ist die Suche nach den weißlichen, etwa Stecknadelkopf großen Eiern (Nissen), die seitlich am Haar kleben. Das Auffinden von Nissen zeigt an, dass auf diesem Kopf Läuse waren oder noch sind. Lebende Larven sind allerdings nur in Nissen enthalten, die in weniger als 1 cm Entfernung von der Kopfhaut vorgefunden werden.
Praktisches Vorgehen:
- Suchen Sie nach Nissen. Kämmen Sie hierfür das Haar bei gutem Licht systematisch, Strähne für Strähne mit einem Nissenkamm durch. Besonders gründlich sind die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken zu durchsuchen. Verwenden Sie ggf. eine Lupe.
- Schäumen Sie das Haar mit Wasser und normaler Haarspülung ein und wiederholen Sie den Untersuchungsvorgang wie oben beschrieben
- Streichen Sie den Kamm auf einem Tuch aus und suchen Sie hier nach eventuell vorhandenen Läusen bzw. Nissen
Haben Sie
- Nissen mit einem Abstand bis zu 1 cm von der Kopfhaut und/oder
- lebende Läuse
gefunden, ist unverzüglich die Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Allethrin (Bioallerthrin) oder Permethrin oder mit Präparaten auf Dimeticon-Basis einzuleiten. Dimeticone sind physikalisch durch Verstopfung der Atemöffnungen der Läuse wirksam.
Für enge Kontaktpersonen (aus Familie, Kindereinrichtungen, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen [gleiche Gruppe oder Klasse]) wird eine vorsorgliche Mit-Behandlung nicht grundsätzlich empfohlen, allerdings sollten sich diese Personen in jedem Fall auf Kopflausbefall untersuchen lassen.
Nach §34 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schließt festgestellter Kopflausbefall eine Betreuung oder eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung, bei der Kontakt zu den Betreuten besteht, aus (Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen). Nach korrekt durchgeführter Erstbehandlung kann unter Beachtung und Durchführung der Folgebehandlungen eine Wiederzulassung erteilt werden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, wohl aber eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten über die korrekt durchgeführte Behandlung (s. unten)
Festgestellter Kopflausbefall ist unverzüglich der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule) mitzuteilen, die wiederum zur umgehenden namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet ist.
Die umgehende Verständigung der Gemeinschaftseinrichtung bzw. des Gesundheitsamtes hat zum Ziel, Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung bzw. zur Beseitigung des Kopflausbefalles in der Einrichtung zu ergreifen.
Kopflaus
Die Kopflaus ist ein flügelloses, bis zu 3 mm großes Insekt (Abb. 1). Sie lebt auf dem behaarten menschlichen Kopf und ernährt sich von Blut, das sie - nach einem Stich – aus der Kopfhaut saugt. Kopfläuse sind alle 2-3 Stunden auf das Saugen von Blut angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätestens nach 55 Stunden.
Das Weibchen der Kopflaus legt täglich mehrere Eier, deren Hülle (Nisse) sie im Bereich der Kopfhaut seitlich an der Haarwurzel festklebt.
Nach etwa sieben Tagen schlüpfen die Larven, die sich innerhalb der nächsten zehn Tage zu geschlechtsreifen Kopfläusen entwickeln. Frühestens sieben Tage nach dem Schlüpfen der Larve kann die Laus auf einen anderen Menschen übergehen.
Nach dem Schlüpfen der Larven verbleiben die Nissen am Haar und entfernen sich mit dem Haarwachstum ca. 1 cm/Monat von der Kopfhaut.
Nissen können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung nachweisbar sein.
Wie wird behandelt?
Läuse und Larven werden bei korrekter Behandlung mit wirksamen Mitteln sicher abgetötet. In den Nissen geschützt liegende Jungläuse (Embryonen) können die Behandlung jedoch überleben und als Larven ausschlüpfen. Deshalb sind ein erneutes Auskämmen am 5. Tag und – zwingend! - eine zweite Behandlung am 8., 9. oder 10. Tag nötig (s. unten). Nur so werden alle Larven getötet, bevor sie mobil und geschlechtsreif werden.
Wünschenswert aber nicht zwingend ist eine zusätzliche Haarspülung und gründliches Auskämmen mit dem Nissenkamm am Tag 13 und evt. 17 (s. auch unten)
Auf diese Weise behandelte Kinder können Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergarten, Schule) direkt nach der ersten Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Die Durchführung der Behandlung ist mit Unterschrift der Eltern zu bestätigen (s. unten). Eine abschließende Kontrolluntersuchung nach ca. 14 Tagen ist angeraten.
Die zugelassenen Arzneimittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Für Kinder bis 12 Jahre können die Mittel vom Arzt verordnet werden. In diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten, für ältere Kinder nicht.
Vorbeugende Mittel gegen Kopflausbefall gibt es nicht, auch wenn dies oft behauptet wird. Regelmäßiges, systematisches Durchsehen des mit Wasser und Spülung angefeuchteten Haars mittels Nissenkamm dient der Früherkennung beim eigenen Kind und damit dem Schutz aller Kinder in der Gruppe.
Bei Entzündung der Kopfhaut sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung durch die Eltern. Entscheidend ist, dass das Auskämmen des nassen Haares sorgfältig geschieht und die Gebrauchsanweisung des Läusemittels befolgt wird.
Was geschieht mit den Gebrauchsgegenständen?
Da Kopfläuse sich nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren können, sind Reinigungs- und andere Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und dienen vorsorglich der Unterbrechung eventuell möglicher Übertragungsvorgänge:
- Kämme, Haarbürsten, -spangen und –gummis in heißer Seifenlauge reinigen
- Handtücher, Leib - und Bettwäsche wechseln und bei 60°C waschen
- Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.
Behandlung des Kopflaus-Befalls
TAG 1 |
1. Behandlung: Behandlung mit zugelassenem Mittel gegen Kopfläuse gemäß Anleitung. |
TAG 5 | „Nasses“ Auskämmen (der zuvor mit Haarpflegespülung eingeschäumten Haare) mit Nissenkamm |
TAG 8, 9 oder 10 | 2. Behandlung: (wie Tag 1) |
TAG 1 |
1. Behandlung: Behandlung mit zugelassenem Mittel gegen Kopfläuse gemäß Anleitung. |
TAG 5 | „Nasses“ Auskämmen (der zuvor mit Haarpflegespülung eingeschäumten Haare) mit Nissenkamm |
TAG 8, 9 oder 10 | 2. Behandlung: (wie Tag 1) |
TAG 13 | „Nasses“ Auskämmen (der zuvor mit Haarpflegespülung eingeschäumten Haare) mit Nissenkamm |
TAG 17 | Evt. letzte Kontrolle durch Haarspülung und nasses Auskämmen der Haare mit Nissenkamm |