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Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Die gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich erfordert Kenntnisse über Hygienemaßnahmen, über Krankheiten, die durch Lebensmittel übertragen werden können und über Verhaltensregeln im Fall eigener Erkrankung.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich die Belehrung durch das Gesundheitsamt zwingend vorschreibt.

Letzte Änderung: 25.9.2024

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