Hintergrund
In 2018 hat der Landkreis erstmals seinen Sozialpreis vergeben. Damit wird als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung beispielhaftes ehrenamtliches Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet.
Dieses ehrenamtliche Handeln im sozialen Bereich wird oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen und zum Wohle der Gemeinschaft im Landkreis Marburg-Biedenkopf erbracht. Deshalb will der Landkreis insbesondere Einzelpersonen, Vereine und Privatinitiativen für ihr ehrenamtliches Handeln im sozialen Bereich auszeichnen. Im Landkreis engagieren sich viele Menschen freiwillig: in der Pflege, der Erziehung, für junge Menschen, für Senioren oder der Hilfe für Geflüchtete.
Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und kann auch auf mehrere Preisträger*innen verteilt werden. Das Preisgeld muss für soziale Zwecke verwendet werden, für die sich die Person bzw. Organisation einsetzt. Als persönliche Anerkennung wird außerdem eine Urkunde verliehen.
Nach der vom Kreistag beschlossenen Richtlinie können ehrenamtlich tätige Personen, Vereine und Organisationen, die sich im Dienste für die Gemeinschaft im Landkreis Marburg-Biedenkopf besonders verdient gemacht haben, Preisträger sein.
Vorschläge für die Preisverleihung können von den Einwohnern des Landkreises sowie den Gemeinden, Städten, Kirchen, Organisationen, Initiativen und Verbänden mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf gemacht werden. Dabei müssen die in § 2 der „Richtlinie über die Vergabe des Sozialpreises des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ erforderlichen Angaben enthalten sein.
Frist
Vorschläge sind in der Regel bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.
Richtlinie für die Preisvergabe
Richtlinie über die Vergabe des Sozialpreises des Landkreises Marburg-Biedenkopf
§ 1
Allgemeines
Mit dem Sozialpreis wird als sichtbares äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaftes ehrenamtliches Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet, das oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen und zum Wohle der Gemeinschaft im Landkreis Marburg-Biedenkopf erbracht wird. Insbesondere sollen ehrenamtlich tätige Personen, Vereine und Privatinitiativen ausgezeichnet werden, die sich im Dienste für die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.
§ 2
Vorschlagsrecht
- Das Vorschlagsrecht liegt bei den Einwohnern des Landkreises sowie den Gemeinden, Städten, Kirchen, Organisationen, Initiativen und Verbänden mit Sitz im Landkreis.
- Die Vorschläge für den Sozialpreis sind bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, beim für die Ehrenamtsförderung zuständigen Fachdienst, einzureichen. Sie müssen folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und die Anschrift
- Angaben über frühere Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen
- schriftliche Begründung des Vorschlags.
§ 3
Auswahl und Verleihung
- Der Sozialpreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf wird durch Beschluss des Kreisausschusses aufgrund der Auswahl der Sozialpreis-Jury verliehen.
- Die Jury wird vom Kreisausschuss berufen und setzt sich unter Vorsitz der Landrätin/des Landrats zusammen aus:
- drei Mitgliedern des Kreistags
- drei vom Jugendhilfeausschuss aus dessen Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertretern
- zwei im Landkreis Marburg-Biedenkopf sozial engagierten Menschen
- der Leitung des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales
- der Leitung des für Ehrenamtsförderung zuständigen Fachdienstes
- Sofern der/die für das Sozialwesen zuständige Dezernent/in des Landkreises Marburg-Biedenkopf nicht in Personalunion Mitglied der Jury ist, stehen er/sie der Jury in beratender Form zur Seite.
- Die Jury sollte paritätisch mit Frauen und Männern für die Dauer einer kommunalen Wahlperiode besetzt werden.
- Der/Die Vorsitzende bereitet die Sitzung der Jury vor und beruft diese nach Ablauf der Vorschlagsfrist ein.
§ 4
Auszeichnung
Die Auszeichnung trägt die Bezeichnung „Sozialpreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ und wird mit 3.000 Euro dotiert. Das Preisgeld kann in begründeten Fällen auf mehrere Preisträger/innen verteilt werden.
Das Preisgeld muss für soziale Zwecke verwendet werden, für die sich die Person bzw. Organisation engagiert.
Als persönliche Anerkennung wird außerdem eine Urkunde verliehen, die den folgenden Wortlaut hat:
„Für beispielhaftes Engagement und besondere Verdienste im sozialen Bereich wird (Name des Preisträgers/der Preisträgerin) der Sozialpreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Jahr) verliehen.“
§ 5
Aushändigung
Der Landrat/Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf überreicht den Sozialpreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf in würdiger Form.
§ 6
Inkrafttreten, Bekanntgabe
Diese Richtlinie tritt zum 15.07.2017 in Kraft. Sie ist öffentlich bekannt zu machen.
Marburg, 11.07.2017
gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin
1. Vorstehende Richtlinie über die Vergabe des Sozialpreises des Landkreises Marburg – Biedenkopf wurde mit Hinweisbekanntmachung in den Tageszeitungen und auf der Internetseite des Landkreises vom 14.07.2017 öffentlich bekannt gemacht und ist zum 15.07.2017 in Kraft getreten.