Ordensverfahren
Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen ihren Wohnsitz in Hessen haben.
“Selbstanregungen“ sind nicht möglich. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Eine Anregung kann formlos an die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1 in 65183 Wiesbaden erfolgen.
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname und Familienname
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Land Hessen und das Allgemeinwohl
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag zur Stellungnahme an den zuständigen Landrat oder die zuständige Landrätin oder den zuständigen Oberbürgermeister oder die zuständige Oberbürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.
Ordensstufen
Den Hessischen Verdienstorden gibt es in zwei Stufen:
- Verdienstorden am Bande
- Verdienstorden
Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber*innen und jährlichen Verleihungen begrenzt.
Der Hessische Ministerpräsident Dr. Walter Wallmann hat den Hessischen Verdienstorden 1989 gestiftet. 1998 hat Ministerpräsident Hans Eichel als zweite, niedrigere Ordensstufe den Verdienstorden am Bande eingeführt.
Weitere Informationen
Informationen der Hessischen Staatskanzlei
Aushändigungen
Nach der Verleihung des Hessischen Verdienstordens wird die Auszeichnung in der Regel durch den Ministerpräsidenten, ein Mitglied der Landesregierung oder durch den Landrat ausgehändigt.
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Frau Bernadeta Koch
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
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