Beschreibung
Der Bereich "Vorbeugender Brandschutz" im Fachdienst Brandschutz und Brandschutzaufsicht veranlasst vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Eindämmung möglicher Brand-, Explosions- oder Umweltgefährdungen, die von Sonderbauten oder technischen Anlagen ausgehen können und dadurch eine erhebliche Gefährdung für Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerte verursachen würden.
Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beziehen sich auf die Bereiche:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Betrieblich-Organisatorischer Brandschutz
Sie stellen insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit des abwehrenden Brandschutzes durch die Feuerwehren vor Ort dar.
Aus den Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, sowie Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht, Störfallrecht, bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden und sonstige Stellungnahmen.
- Durchführung von regelmäßigen Begehungen (Gefahrenverhütungsschauen) in Sonderbauten einschließlich Mängelfeststellung sowie Anordnung und Überwachung der Mängelbeseitigung.
- Brandschutztechnische Abnahmen im Rahmen von Konzessionsverfahren, (z. B. Gaststättenabnahmen).
- Beratung bei der Aufstellung von Feuerwehrplänen, betrieblichen Brandschutzordnungen, Notfallplänen, Evakuierungsplänen sowie deren Prüfung und abschließende Genehmigung.
- Beratung bei der Projektierung von Brandmeldeanlagen, ortsfesten Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, lüftungstechnische Anlagen und sonstigen sicherheitstechnischen Anlagen.
- Beratung der Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung.
- Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sowie Beratung der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort bei diesen Maßnahmen.
- Beratung und Stellungnahmen bei Märkten, Straßenfesten und anderen Großveranstaltungen.
Zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren unterhält der Landkreis im Rahmen der überörtlichen Hilfe spezielle Anlagen und Einrichtungen. Er beteiligt sich an den Standorten der überörtlichen Hilfe an allen entstehenden Sachkosten und finanziert erforderliche Fahrzeuge im Rahmen seiner Haushaltsmöglichkeiten mit.
Neben diesen Aufgaben wird durch den Kreisbrandinspektor, der gleichzeitig auch Fachbereichsleiter ist, die Aufgabe der Brandschutzaufsicht für den Landkreis Marburg-Biedenkopf wahrgenommen. Hierzu zählt neben der Überprüfung der ständigen Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auch die Übernahme der Einsatzleitung bei besonderen Einsätzen oder Großschadenslagen. Ebenso gehört zu seinem Tätigkeitsfeld die vorbereitende Einsatzplanung für spezielle Szenarien, wie zum Beispiel bei Hochwasser, Unwetter, schwere technische Hilfeleistung, Bekämpfung von Gefahrstoffaustritten und Großbränden. Hierfür erforderliche Übungen werden organisiert und teilweise auch kreisübergreifend durchgeführt. Ferner zählt die Prüfung der Bedarfs- und Entwicklungspläne der Städte und Gemeinden des Landkreises zu der Aufgabe der Brandschutzaufsicht.
Dienstleistungen und Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Herr Christoph Abel | 06421 4051813 | ||
Herr Andreas Eigenbrot | 06421 4051812 | ||
Frau Katrin Lang | Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung | 06421 4051815 | |
Herr Daniel Müller | 06421 4051814 |
Organisationseinheit / Links und weitere Informationen
Gliederung
- Dezernat des Landrates
- Fachbereich Gefahrenabwehr
- Fachdienst Vorbeugender Brandschutz u. Brandschutzaufsicht
- Fachdienst Einsatzsteuerung u. Rettungsdienst
- Fachdienst Zivile Verteidigung, Katastrophenschutz und Verwaltung
- Fachbereich Gefahrenabwehr
Anschrift und Erreichbarkeit
Adresse
Fachdienst Vorbeugender Brandschutz u. Brandschutzaufsicht
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
- Barrierefreier Zugang
- WC
Buslinien:
Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße)
Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
Linie MR-80 (H Kreishaus B4)
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.