Artenschutz umfasst Schutz und Pflege heimischer Wildtiere und -pflanzen sowie die Überwachung des internationalen Handels mit bedrohten Tieren und Pflanzen.
Zu den schützenswerten Artengruppen gehören Amphibien, Fledermäuse, Wespen und Hornissen sowie Vögel.
Amphibien
Amphibien (Molche, Frösche, Kröten) gehören zu den besonders geschützten Tierarten (vgl. FFH-RL, BNatschG, BArtSchV). Alle Handlungen die diesem gesetzlich garantierten Schutz entgegenstehen, bedürfen einer gesonderten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung seitens der zuständigen Naturschutzbehörde.
Maßnahmen des Amphibienschutzes:
Schutz vorhandener Lebensräume vor Zerstörung, Überbauung (z.B. Verdichtung des Straßen- und Wegenetzes) und Kanalisierung, Schaffung bzw. Einrichtung von „Ersatzlaichgewässern“, Bau von Amphibienleitanlagen (=dauerhaft installierte Zaunsysteme, die Amphibien zu festen Durchgängen unter der Straße leiten) entlang stark befahrener Straßen, Errichtung mobiler Zaunsysteme („Krötenzäune“) während der Hauptwanderungszeit.
Amphibienleitanlagen bedürfen einer mehr oder weniger intensiven Überwachung. Gerade die mobilen Zaunsysteme müssen in den Hauptwanderungszeiten (Frühjahrs- und Herbstwanderung) intensiv gewartet werden. In der Regel kümmern sich ehrenamtliche Helfer der örtlichen Naturschutzgruppen um die Betreuung der Anlagen.
Fledermäuse
Fledermäuse gehören zur Gruppe der Säugetiere und sind im Wesentlichen nachtaktiv. Weltweit gibt es etwa 900 Fledermausarten, davon 37 in Europa. In Deutschland sind 24 Arten heimisch, die sich alle von Insekten ernähren.
Fledermäuse gehören nach EU-Recht zu den streng geschützten Anhang II/IV-Arten der FFH-Richtlinie (vgl. auch BNatSchG). Dementsprechend dürfen weder ihre Wohnstätten einfach zerstört noch vorhandene Tiere gestört oder gar getötet werden. Alle Handlungen, die dem gesetzlich garantierten Schutz zuwiderlaufen, bedürfen einer gesonderten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung oder in Einzelfällen einer artenschutzrechtlichen Befreiung.
Die wesentlichen Gefährdungsursachen liegen in der Zerstörung bzw. dem Wegfall von geeigneten Quartieren (Wochenstubenquartiere, Winter- und Sommerquartiere etc.), starke Be- und Zerschneidung bis hin zum Verlust ihres Lebensraumes und in letzter Konsequenz Nahrungsmangel. Die Gefahr durch natürliche Feinde (wie z.B. Schleiereulen, Hauskatzen, Marder) ist in der Regel zu vernachlässigen.
Der dramatische Rückgang der Fledermausarten in Mitteleuropa und die akute Gefährdung der meisten Arten machen Schutzmaßnahmen bzgl. ihrer Quartiere und Lebensräume dringend erforderlich.
Hornissen, Wildbienen und Hummeln
Hornissen, Wildbienen und Hummeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nester dieser geschützten Arten dürfen daher nur in Ausnahmefällen und nicht ohne vernünftigen Grund umgesiedelt und vernichtet werden.
Bei eventuellen Störungen und Beeinträchtigungen durch diese Tiere empfehlen wir daher, sich zunächst mit uns (der Unteren Naturschutzbehörde) in Verbindung zu setzen. Wir sind gerne bereit, Sie zu beraten, Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen und Ihnen wertvolle Tipps und Hilfestellungen zum Umgang mit Wespen und Hornissen zu geben. Oft kann auf den Einsatz von Giften oder auf aufwendige Vernichtungs- oder Umsetzmaßnahmen verzichtet werden, da kleine Maßnahmen lästige Störungen verhindern können.
Bei besonders geschützten Arten (Hornissen, Wildbienen, Hummeln) bedarf die Bekämpfung oder Entfernung der Tiere und Ihrer Nester einer Genehmigung, die bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Die Beseitigung ist nur durch ausgebildete, fachkundige Personen zulässig.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf verfügt inzwischen über ein ausgedehntes Beraternetz mit geschultem Personal, das Ihnen bei Bedarf gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.
Vögel
Als der Naturschutz sich Ende des 19. Jahrhunderts als gesellschaftliche Bewegung etablierte, spielte der Vogelschutz (vor allem als Schutz der „nützlichen“ heimischen Singvögel) eine zentrale Rolle. Auch wenn diese Bedeutung abnahm – mittlerweile stehen auch andere Artengruppen sowie die gesamte belebte Natur als „System“ im Mittelpunkt – nimmt der Vogelschutz immer noch einen besonders großen Raum ein.
Dies äußert sich z.B. darin, dass es mit der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland eine eigene Fachbehörde für diese Artengruppe gibt (Adresse: Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Steinauer Str. 44, 60386 Frankfurt, Tel.: 069 420105-0).
Die Vogelschutzwarte wiederum verfügt über ein Netz ehrenamtlicher Vogelschutzbeauftragter, die auch in unserem Landkreis für fast jeden Ort benannt wurden und bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. (Die Adressen können in der UNB erfragt werden.)
Die besondere Bedeutung des Vogelschutzes zeigt sich auch im europäischen Naturschutz: Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes der EU ist für alle Lebensräume, Pflanzen und Tiere mit Ausnahme der Vögel die FFH-Richtlinie und für die Vögel die Vogelschutzrichtlinie („Richtlinie 79/409/EG der EU-Kommission vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“). Die Vögel verfügen damit im Vergleich mit anderen Artengruppen nicht nur über eine „eigene“ Richtlinie, sondern diese wurde auch 13 Jahre vor der FFH-Richtlinie erlassen.
Folge der Vogelschutzrichtlinie ist, dass für die Vogelarten spezielle EU-Vogelschutzgebiete erlassen werden, die den FFH-Gebieten stark ähneln und deshalb z.B. bei dort geplanten Eingriffen ebenfalls eine Verträglichkeitsprüfung verlangen.
FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete – die sich durchaus überlappen können - bilden zusammen das europäische Schutzgebiets-Netz "Natura 2000". Auch große Teile unseres Landkreises gehören in dieses Netz.
Links und Downloads
Artenschutz
- Flyer "Lebensraum Wald"PDF-Datei309,07 kB
- Flyer "Lebensraum strukturreiches Offenland"PDF-Datei335,66 kB
- Flyer "Lebensraum Moore und Magerrasen"PDF-Datei1,29 MB
- Naturschutz: Faltblatt Wespen (Von Menschen und Wespen)PDF-Datei552,99 kB
- Naturschutz: Insektennisthilfen (Faltblatt) | PDFPDF-Datei422,69 kB
- Naturschutz: Fledermäuse (Flyer)PDF-Datei3,14 MB
- Naturschutz: Gehölze (Flyer)PDF-Datei469,26 kB
- Naturschutz: Artenschutz (Flyer)PDF-Datei231,65 kB
- Naturschutz: Checkliste ArtenschutzPDF-Datei160,67 kB
Rechtsgrundlagen
Adresse
Fachdienst Naturschutz
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
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- WC
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Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
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Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.