Letzte Aktualisierung: 29.04.2024
Cannabis ist in Deutschland weit verbreitet und wird von immer mehr Menschen, vor allem jungen Erwachsenen, konsumiert.
Gerade Heranwachsende sind jedoch besonders anfällig für mögliche Schäden durch Cannabis. Denn bei ihnen ist das Gehirn noch im Reifeprozess. Dieser dauert etwa bis zum Alter von 25 Jahren. Besonders der in Cannabis enthaltende Stoff THC kann die Gehirnentwicklung stören. So kann regelmäßiger Konsum möglicherweise die geistige Leistungsfähigkeit verringern oder nach aktuellen Studien auch die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen.
Daneben bestehen viele weitere kurz- und langfristige Risiken für Körper und Geist. Cannabiskonsum kann abhängig machen und zu psychischen Erkrankungen wie z.B. Psychosen führen. Nach aktuellen Studien findet sich auch unabhängig vom Tabakrauchen ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, z.B. Herzrhythmusstörungen. Es gibt Hinweise, dass die männliche Fruchtbarkeit deutlich verschlechtert wird.
Daher werden Kinder und Jugendliche gezielt zu den Folgen des Cannabiskonsums informiert, um den Konsum möglichst zu verhindern oder gegebenenfalls zu reduzieren. Die Informationen werden zum Beispiel an Schulen, online oder in den sozialen Netzwerken, angeboten.
Die Suchtprävention gehört zu den speziellen Bildungs- und Erziehungsaufgaben von Schulen. Unterschiedlich ausgestaltet finden in vielen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf beispielsweise Suchtpräventionstage oder -wochen für bestimmte Klassenstufen statt. Dort werden nicht nur Sucht und der Konsum von legalen und illegalen Drogen thematisiert, sondern die Kinder und Jugendlichen werden auch durch Verhaltensprävention gefördert und gestärkt; Schutzfaktoren (z.B. hoher Selbstwert oder positive soziale Kontakte) und Lebenskompetenzen sollen gefördert werden. Unterstützt werden die Angebote vielfach durch Mitglieder des Arbeitskreises „Suchtprävention“.
Die jährlichen Suchthilfetage des Landkreises und der Stadt Marburg fanden 2023 zum Thema Cannabislegalisierung statt.
Cannabisgesetz
Seit dem 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft.
Es richtet sich vor allem an Erwachsene. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten.
Das Gesetz legalisiert den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Verkauf von Cannabis bleibt auch für Erwachsene verboten, die Weitergabe an Jugendliche ebenso. Wer Jugendlichen Cannabis anbietet, muss mit hohen Strafen rechnen.
Im Straßenverkehr gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung bezüglich einer Einführung eines THC-Grenzwertes wird derzeit diskutiert.