Das Aufgabengebiet der Infektionshygiene umfasst u.a. die infektionshygienische Überwachung von stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen, Altenpflegeheimen, Gemeinschaftsreinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie von Einrichtungen gemäß der Hessischen Infektionshygieneverordnung (z.B. Fußpflege, Tattoo- und Piercing-Studios).