Wer kann geehrt werden?
Die Auszeichnung soll an Personen verliehen werden, die sich in langjährigem
Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Förderung der wirtschaftlichen,
sozialen, geschichtlichen oder kulturellen Werte des Kreises erworben haben. Sie
sollen als Vertreter der Politik, Wirtschaft, Technologie, Kultur oder Wissenschaft dem Namen des Kreises zu besonderem Ansehen verholfen haben.
Wer ist vorschlagsberechtigt?
Die Auszeichnung erfolgt nur auf Vorschlag durch den Kreisausschuss. Einem Antrag auf Verleihung der Auszeichnung sind dem Kreisausschuss Unterlagen,
die das langjährige Wirken und die besonderen Leistungen wesentlich begründen,
beizufügen.
Fremd- oder Eigenbewerbungen für diese Auszeichnung sind nicht vorgesehen.
Aushändigungen
Die Auszeichnung wird, soweit möglich, persönlich durch die Landrätin bzw. den Landrat überreicht.
Zum Archiv
Kontakt
Adresse
Frau Bernadeta Koch
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Kontakt
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