Beschreibung
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit | 06421 40540 | GSH-FD2marburg-biedenkopfde |