Beschreibung
Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie für die Baumaßnahme auch einen geeigneten und entsprechend qualifizierten Bauleiter bestellen. Auf den Formularen sind daher auch entsprechende Angaben zu Bauherrschaft, Bauleiter und Unternehmer zu machen sowie die erforderlichen Unterschriften zu leisten.
Mit der Mitteilung über Baubeginn ist in der Regel auch ein geprüfter oder bescheinigter Standsicherheitsnachweis vorzulegen. Ohne diesen Nachweis darf keine Neubau- oder Umbaumaßnahme ausgeführt werden. Weitere notwendige Sachverständige – z.B. zur Gebäudeabsteckung oder für die Heizungsanlage – müssen von der Bauherrschaft selbst bei der Baumaßnahme hinzugezogen werden. Ihr Bauleiter oder Entwurfsverfasser kann Sie entsprechend beraten.
Wichtig:
Auch für Verfahren nach § 56 HBO gelten diese Vorschriften für die Bauüberwachung. Auch für diese Vorhaben sind daher mit der Mitteilung des Baubeginns die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Kontakt
Name |
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Fachdienst Bauen |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Thomas Morawa | Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf (ausgenommen Stadt Marburg) | 06421 4051461 |