Beschreibung
Die Wasseraufsicht und der Bodenschutz sind staatliche Aufgaben und werden in den Kreisen von den Unteren Wasserbehörden wahrgenommen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angesiedelt.
Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei grundsätzlich alle Aufgabe nach den Wassergesetzen (u. a. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG) etc.) wahr, soweit nicht Aufgaben auf das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen (Tel.: 0641/303-0) als Obere Wasserbehörde übertragen worden sind. Eine solche Aufgabe ist z. B. die Aufsicht über Kläranlagen, die für mehr als 20.000 Einwohner (z. B. Marburg-Cappel, Biedenkopf-Wallau) ausgelegt sind.
Zum Aufgabengebiet des Wasser- und Bodenschutzes gehören u.a.:
- Wasseraufsicht über das Grundwasser, die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) einschließlich der Ufer, Dämme und Überschwemmungsgebiete,
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen (z. B. Erdwärmeanlagen, Einleitungen der Kläranlagen etc.)
- Überwachung von Anlagen zum Umgang und für die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizölbehälteranlagen im privaten Bereich), Trinkwasserschutzgebieten usw.
- Bearbeitung von Bodensanierung und Grundwasserschadensfälle bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffe
- Geschäftsführung des Wasserverbandes Oberes Lahngebiet und der Perfstausee-Betreiber-GmbH
Dienstleistungen und Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter/innen
Produkte und Dienstleistungen
Organisationseinheit / Links und weitere Informationen
Anschrift und Erreichbarkeit
Adresse
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
- Barrierefreier Zugang
- WC
Buslinien:
Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße)
Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
Linie MR-80 (H Kreishaus B4)
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.