Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten.
Die Offenhaltung dieser landwirtschaftlichen Flächen trägt zum Erhalt einer vielgestaltigen und für Hessen typischen Kulturlandschaft bei. Damit sollen auch günstige Wirkungen für die biologische Vielfalt sowie für den Klima- und Umweltschutz erzielt werden. Das trifft insbesondere für die landschaftsprägenden, für eine intensive Nutzung weniger geeigneten Grünlandstandorte in den Mittelgebirgslagen zu.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf der Unterstützung von grünland- und futterbaubetonten Bewirtschaftungsverfahren.
In aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten wird die Ausgleichszulage jährlich auf Antrag gewährt, sofern in dieser Teilmaßnahme eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger bewirtschaftet wird.
Wer ist antragsberechtigt?
Betriebsinhaber*innen, die eine entsprechende beihilfefähige Hektarfläche von mindestens 3 Hektar in den ausgewiesenen Gebieten bewirtschaften.
Wie hoch ist die Förderung?
EMZ in der Gemarkung | Anteil förderfähige Hauptfutterfläche < 50 % | Anteil förderfähige Hauptfutterfläche >/= 50 % |
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</= 30 | 70 bis 100 €/ha | 110 bis 180 €/ha |
> 25 bis </= 35 | 40 bis 70 €/ha | 80 bis 110 €/ha |
> 35 bis </= 38 | 30 bis 40 €/ha | 40 bis 80 €/ha |
> 38 bis </= 44 (nur HFF) | 25 bis 30 €/ha | 30 bis 40 €/ha |
- Die EMZ drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus.
- Ist die EMZ >38, so erhält der Betrieb nur Zuwendungen für die Hauptfutterflächen.
- Die Höhe der Zuwendung für die Phasing-Out-Gebiete (Auslaufgebiete) beträgt 25,00 €/ha.
- Außerhessische Flächen, die von landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Hessen bewirtschaftet werden, werden mit einem Betrag von 25,00 €/ha gefördert.
Was wurde im Antragsjahr 2020 bewilligt?
1.142.661,91 € für 933 Antragstellende