Mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Vogelschutzgebiet Lahntal zwischen Marburg und Gießen“ vom 28. Juni 2006 erfolgte die Sicherstellung. Die überarbeitete Natura 2000-Verordnung vom 07.03.2008 (Novellierung im September 2016) beschreibt die Erhaltungsziele der in diesem Gebiet vorkommenden maßgeblichen Brut- und Rastvogelarten.
Der vorliegende Managementplan stellt keine neue Planung dar, sondern basiert wie oben beschrieben auf vorhandenen fachlichen Grundlagen und hat eine mittlere Laufzeit von 10 Jahren.
Die in diesem Plan dargestellten Maßnahmen sind geeignet, den günstigen Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter zu bewahren oder wiederherzustellen. Eine Abweichung vom Maßnahmenplan bei einer geplanten Flächennutzung kann zu einer Verschlechterung des Gebietes führen. Abweichungen können grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Gebietsbetreuung des Fachbereiches des Ländlichen Raums und Verbraucherschutzes des Landkreises Marburg-Biedenkopf erfolgen.
Für Eigentümer oder Nutzer erwachsen aus den im Maßnahmenplan dargestellten Maßnahmen im Grundsatz keine unmittelbaren Rechtsverpflichtungen über die Verpflichtung der Einhaltung des sogenannten Verschlechterungsverbotes hinaus. Gleichwohl bietet der Plan Rechtssicherheit in der Fragestellung, ob und wann seitens des Nutzers die Vorgaben des § 34 Abs.6 BNatSchG hinsichtlich der Anzeigepflicht entstehen oder diese unterbleiben kann.
Grundlage für diesen Maßnahmenplan ist das im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen erstellte und im November 2008 vom Büro Lange & Wenzel vorgelegte Gutachten zur Grunddatenerhebung (GDE).