Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben daher Anspruch auf teilstationäre Pflege in Form der Tages- und Nachtpflege. In teilstationären Pflegeeinrichtungen werden Menschen tagsüber oder nachts von Fachkräften betreut. Dies dient der Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege.
Die teilstationäre Pflege ermöglicht es den Angehörigen, an der Betreuung maßgeblich mitzuwirken, ohne ihren gesamten Alltag an der Pflege auszurichten. Die teilstationäre Pflege beinhaltet auch die Beförderung von Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.
Sollten die Leistungen Ihrer Pflegekasse hierfür nicht ausreichen, können Leistungen der Sozialhilfe in Betracht kommen.