Gemäß Trinkwasserverordnung obliegt dem Gesundheitsamt unter anderem die Überwachung der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen von zentralen und dezentralen kleinen Wasserwerken, von Kleinanlagen zur Eigenversorgung sowie von mobilen, ständigen und zeitweisen Wasserverteilungsanlagen.
Weitere Aufgaben sind die regelmäßige Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen.