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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennung
Als Vater gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Unverheiratete Eltern müssen für die Vaterschaft eine Beurkundung vornehmen lassen.
Diese Beurkundungen können bei jedem Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar vorgenommen werden.

Sorgeerklärung
Die Sorgeerklärung wird oft auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet.
Die Sorgeerklärung ist eine Erklärung, die unverheiratete Eltern abgeben.
In dieser Erklärung halten Sie fest, dass Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen.
Wenn Sie das nicht tun, hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn, Sie heiraten.

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