Beschreibung
Beschreibung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
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ERGÄNZUNGEN:
Nähere Beratung zu diesem komplizierten Thema erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Jugend- oder Standesamt oder jedes andere Jugend- oder Standesamt. Hier kann es sich nur um eine kurze Darstellung handeln, die nicht alle möglichen Fragen beantwortet.
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden. Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenregister nachträglich ergänzt,
- wenn die Mutter zustimmt
- bei minderjährigen Kindeseltern, wenn die sorgeberechtigten Eltern zustimmen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
- wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch verheiratet ist. In diesem Fall muss der bisherige Ehemann der Mutter der Anerkennung der Vaterschaft durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen. Wirksam wird die Vaterschaft, wenn die Ehe der Mutter geschieden wird und das Kind innerhalb des Scheidungsverfahrens geboren wurde.
Wo können die Urkunden aufgenommen werden?
- bei jedem Standesamt
- bei den Jugendämtern
- bei allen Amtsgerichten
- bei allen Notaren (kostenpflichtig)
Details
Dokumente
- Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, IdKarte)
Gebühren
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Ggf. 30 € für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers
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ERGÄNZUNGEN:
- Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei.
- Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Fristen
- Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Nicole Bach | Beistandschaft | 06461 793166 | |
Herr Harald Heuser | Beistandschaft | 06421 4051361 | |
Frau Laura Pleininger | Vormundschaft | 06461 793200 | |
Herr Mathias Richter | Vormundschaft | 06421 4051362 | |
Herr Dieter Wagner | Beistandschaft | 06421 4051372 |