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Förderungen für Kommunen

Förderprogramme - Finanzielle Unterstützung für die kommunale Energiewende

Verlegung von Erdwärmekollektoren zur Nutzung von Geothermie

Aller Anfang ist leicht: Mit der Agentur für kommunalen Klimaschutz

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Öffnet in einem neuen Tab) (BMWK) ist die Agentur für kommunalen Klimaschutz die Ansprechpartnerin in allen Fragen des kommunalen Klimaschutzes.

Das Angebot im Überblick:

  • Förder- und Umsetzungsberatung
  • Vernetzung und Fachveranstaltungen

Kontakt:
Agentur Hotline: 030 39001 170
E-Mail agenturklimaschutzde
Web: www.klimaschutz.de (Öffnet in einem neuen Tab)


Landkreis und Sparkasse setzen sich gemeinsam für Nahwärmeprojekte ein

Zunehmende Schwankungen bei den Energiepreisen und das Bewusstsein der Abhängigkeit von Energielieferanten lassen immer mehr Bürgerinitiativen entstehen, die sich für regionale und lokale Nahwärmenetze einsetzen.

Landrat Jens Womelsdorf, Sparkassenvorstandsvorsitzender Andreas Bartsch, Christina Scholz (Sparkassenabteilungsleiterin Spezialfinanzierung und Kommunen) Sparkassendirektorin Dr. Karolin Kahl, Sparkassenvorstand Sebastian Fink sowie Michael Kauer (Fachdienst Kreisentwicklung und Klimaschutz) stellen das Projekt vor.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es bereits zahlreiche Bioenergiedörfer (Öffnet in einem neuen Tab), die primär aus Biomasse Strom und Wärme produzieren. Das Ziel ist es, bestehende Erfolgsmodelle auf weitere Kommunen und Ortsteile zu übertragen. Die ersten Schritte von solchen Projekten sind organisatorisch und finanziell oft eine große Herausforderung.

Die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Sparkasse unterstützt finanziell sogenannte Vorprojekt- bzw. Machbarkeitsstudien für Bürger-Nahwärmeprojekte. Darüber hinaus werden die Vernetzungsangebote für den Erfahrungsaustausch zwischen neuen und bestehenden Initiativen erweitert.

10.000 Euro pro Projekt

Insgesamt stehen dafür 60.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Kreis und Sparkasse steuern jeweils 30.000 Euro bei. Die höchstmögliche Förderung pro Vorhaben beträgt bis zu 10.000 Euro.

Förderberechtigt sind nicht nur rechtsfähige Interessengemeinschaften und Genossenschaften. Auch Kreis-Kommunen können zur Unterstützung von nicht rechtsfähigen Bürgerinitiativen und Interessensgemeinschaften eine Förderung erhalten, wenn diese das Ziel verfolgen, im Landkreis eine gemeinschaftliche und nachhaltige Energieversorgung durch Projekte, die auf erneuerbare Energien setzen, aufzubauen. Das können neben Bioenergiedörfern auch Photovoltaik Projekte sein.

Infos und Kontakt:

Landkreis Marburg-Biedenkopf Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Michael Kauer
FD Kreisentwicklung und Klimaschutz
Tel.: 06421 405-6217
Mail: kauermmarburg-biedenkopfde

Björn Müller
Spezialfinanzierungen und Kommunen
Tel.: 06421 206-5274
Mail: bjoern.muellerskmbde

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