Impfungen
Informationen zum Thema Impfungen, beispielsweise zu den folgenden Fragen,
- Wo kann ich mich über Corona-Impfungen informieren?
- Wo kann ich mich impfen lassen?
- Welche Dokumente werden für eine Impfung benötigt?
Tests
Seit dem 01.03.2023 sind sämtliche Ansprüche auf Testung nach der Testverordnung entfallen. Dies beinhaltet auch die PCR-Bestätigungstestung nach positivem Selbst- oder Antigen-Schnelltest.
Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an die Hausärztin oder den Hausarzt. Ein Test zur Diagnose einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt nach ärztlicher Einschätzung.
Einige Teststellen bieten über den 01.03.2023 hinaus weiterhin Tests für Selbstzahler an.
Verpflichtende Schutzmaßnahmen und Empfehlungen
Seit dem 08.04.2023 sind alle verpflichtenden Schutzmaßnahmen entfallen.
Um die Weiterverbreitung von Atemwegserkrankungen zu verhüten empfehlen wir bei Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion:
- Kontakte minimieren
- Maske tragen (zum Schutz anderer)
Allgemeines
Wie verhalte ich mich als Reiserückkehrende/r?
Mit Ablauf des 07.04.2023 endete die Corona-Einreiseverordnung und damit auch alle Einschränkungen in diesem Zusammenhang.
(Stand: 08.04.2023)
Weitere Informationen:
Welche Krankheitssymptome sind typisch für Covid19?
Zu möglichen Symptomen der Erkrankung gehören: Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fieber über 38° C, Schüttelfrost, Kurzatmigkeit. Mehr über typische Krankheitszeichen bei COVID-19 finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere fachliche Informationen:
Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 | RKI (Öffnet in einem neuen Tab)
Wer gehört zur Risikogruppe?
Grundsätzlich sind alle Menschen einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf ausgesetzt, deren Abwehrkräfte geschwächt sind. Nach dem bisherigen Kenntnisstand haben folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
- Raucher
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen: des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck), der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis), Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Patienten mit einer Krebserkrankung, Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z.B. Cortison).
Falls Sie zu einer der Risikogruppen gehören und Krankheitssymptome haben, setzen Sie sich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens telefonisch mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.
Risikogruppen für schwere Verläufe | RKI (Öffnet in einem neuen Tab)
Wer stellt mir einen Genesenen- oder Impfnachweis aus?
Den digitalen Nachweis einer durchgemachten Infektion oder einer erhaltenen Impfung stellen Apotheken und manche (Haus-)ärztliche Praxen aus.
Das Gesundheitsamt stellt keine Genesenen- oder Impfnachweise aus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
COVID-Zertifikate (Genesenen- und Impfzertifikat) | BMG (Öffnet in einem neuen Tab)
Infektionsschutzgesetz § 22a IfSG (Öffnet in einem neuen Tab)
Wer übernimmt meinen Verdienstausfall aufgrund Isolation oder Tätigkeitsverbot?
Die Gesundheitsämter übernehmen die hessenweite Erstattung von Corona-bedingten Verdienstausfällen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter: Online-Antragsstellung | IfSG (Öffnet in einem neuen Tab). Papieranträge, welche nach dem 15.04.2021 gestellt wurden, werden zurückgeschickt.
Weitere Informationen unter: Infoportal | IfSG (Öffnet in einem neuen Tab)
Was ist die Corona-Warn-App und wie funktioniert diese?
Angesichts einer gewachsenen Immunität der Bevölkerung, leicht übertragbarer Virusvarianten und der Rückkehr zu einem öffentlichen Leben (weitgehend) ohne Corona-Maßnahmen entfällt momentan der Bedarf an einer App zur Kontaktnachverfolgung. Seit dem 1. Juni 2023 befindet sich die Corona-Warn-App in einem Ruhemodus. Es ist bis einschließlich 30. April 2023 möglich gewesen, andere Nutzerinnen und Nutzer durch die Corona-Warn-App hinsichtlich eines erhöhten Infektionsrisikos zu warnen.
Die Corona Warn App wird auf den Endgeräten der Nutzenden aber erhalten bleiben; Impfzertifikate können damit bei Bedarf weiterhin genutzt werden.
Nähere Informationen dazu hier (Öffnet in einem neuen Tab)