In Hessen endeten mit Ablauf des 07.04.2023 alle verbliebenen Corona-Maßnahmen. Dazu zählen die verpflichtenden Schutzmaßnahmen bei einem positiven Testergebnis, die bundesrechtlich angeordnete Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen beziehungsweise für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie die Beschränkungsmöglichkeiten der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Um die Weiterverbreitung von Atemwegserkrankungen zu verhüten, empfehlen wir bei Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion:
- Kontakte minimieren
- Maske tragen (zum Schutz anderer)
(Stand: 08.04.2023)