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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Tipps für den Fahrzeugverkauf

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Käufer seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung nicht nachkommt. Die Folge ist: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. auch die Versicherung.

Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Auto los sind, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. die Versicherungsprämie bezahlen müssen. Außerdem können erhebliche Verwaltungsgebühren (zurzeit bis zu 260,00€) für eingeleitete Zwangsstilllegungsverfahren entstehen.

Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug in das Ausland verkauft wird. In diesen Fällen sollte grundsätzlich das Fahrzeug vorher außer Betrieb gesetzt werden, da wir von ausländischen Zulassungsbehörden in der Regel keine Mitteilung erhalten. Es ist dann Aufgabe des Verkäufers, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu beschaffen. Die Ausfuhr des Fahrzeuges ins Ausland kann dann mit Ausfuhrkennzeichen vorgenommen werden.

So können Sie sich schützen

  • Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder.
  • Füllen Sie die Veräußerungsanzeige selbst vollständig aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises.

Formular "Veräußerungsanzeige"

Bitte drucken Sie das Dokument im Anschluss aus und senden Sie es unterschrieben (auch vom Käufer) an uns zurück. Wir bitten Sie, unsere Hinweise zu beachten und wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt!

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