Vollmacht
Der Kfz-Halter muss eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Dazu ist es erforderlich, dass die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Außerdem muss der Kfz-Halter sein Einverständnis erteilen, dass der bevollmächtigten Person seine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen.
Der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Kfz-Halters sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.
SEPA-Lastschriftmandat
Der Kfz-Halter muss ein SEPA Lastschriftmandat für die Einziehung der Kfz-Steuer erteilen.
- Das SEPA Lastschriftmandat muss vollständig ausgefüllt und vorgelegt werden.
- Das Konto für welches das SEPA Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer angegeben wird, muss die erforderliche Deckung aufweisen.
- Wird das SEPA Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer für das Konto eines Dritten erteilt, muss das SEPA Lastschriftmandat sowohl vom Halter als auch vom Zahler unterschrieben werden. Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen.
- Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, erlischt automatisch das erteilte SEPA Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer.
- Bei Änderung der Bankverbindung muss ein neues SEPA Lastschriftmandat erteilt werden.
- Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Stellen außerhalb der Steuerverwaltung erfolgt nicht.