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Das Punktesystem

Informationen zur Anwendung des Punktesystems im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Das Punktesystem

Am 1. Mai 2014 wurde das neue Fahreignungsregister eingeführt, dass das bisherige Verkehrszentralregister ablöste. Es wird nach wie vor beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Das Fahreignungsregister erfasst Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden.

Gleichzeitig mit dem Fahreignungsregister wurde auch das Fahreignungs-Bewertungssystem eingeführt, welches das bisherige Mehrfachtäter-Punktesystem ablöste.

Im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystem hat die Fahrerlaubnisbehörde die nachfolgend genannten Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Verkehrsteilnehmerin oder der Verkehrsteilnehmer die angegebenen Punktestände erreicht:

Bei 4 oder 5 Punkten:

Die Verkehrsteilnehmerin oder der Verkehrsteilnehmer wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu verkehrsgerechtem Verhalten ermahnt. Bei einem Punktestand bis 5 Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Abzug von einem Punkt erreicht werden.

Bei 6 oder 7 Punkten:

Die Verkehrsteilnehmerin oder der Verkehrsteilnehmer wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnis beim Erreichen von 8 Punkten entzogen wird. Auch hier ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zur Verbesserung des individuellen Verkehrsverhaltens und Vermeidung des Erreichens von 8 Punkten noch möglich. Ein Punkteabzug ist hier allerdings nicht mehr möglich.

Bei 8 oder mehr Punkten:

Der Verkehrsteilnehmerin oder dem Verkehrsteilnehmer wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich. Hierzu muss die Verkehrsteilnehmerin oder der Verkehrsteilnehmer ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten beibringen.

Was ist ein Fahreignungsseminar?

Um das Verkehrsverhalten zu verbessern, wurde ein neues Seminar eingeführt, das aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen besteht. Die verkehrspädagogischen Elemente werden von einem hierzu befähigten Fahrlehrer und die verkehrspsychologischen Elemente von einem zugelassenen Verkehrspsychologen vermittelt. Der Besuch eines Fahreignungsseminars ist nur alle 5 Jahre möglich.

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