Vakante Stellen
Wir suchen… mehrere Vertretungskräfte für die Betreuungsangebote an verschiedenen Grundschulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Folgende Interessen bringen Sie mit:
- Sie haben Interesse am Umgang mit Kindern im Grundschulalter und mit Kindergruppen?
- Sie haben pädagogische Vorerfahrungen?
- Sie sind sehr flexibel einsetzbar, was den Einsatzort sowie Einsatztag angeht und möchten sich an keinen festen Arbeitsvertrag binden?
- Sie haben Interesse an der Zusammenarbeit mit pädagogischem Fachpersonal und den Schulen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Wir bieten Ihnen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung (bis 3.000 Euro im Jahr) nach §3 Nr. 26 EStG.
Kurz-Informationen für externe Vertretungskräfte im Betreuungsangebot
Ihre Beschäftigung als Vertretungskraft im Betreuungsangebot stellt kein Dauerschuldverhältnis dar, da keine Verpflichtung zur Ausübung einer Vertretung besteht. Sie werden in eine Vertreterliste aufgenommen und bei kurzfristigem Vertretungsbedarf gefragt, ob Sie die Vertretung übernehmen können und die Vertretung übernehmen wollen. Ebenso, wie Sie nicht zur Übernahme einer Vertretung verpflichtet sind, besteht seitens der „Betreuten Grundschule“ und dem Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf auch keine Verpflichtung zur Abgabe eines Vertretungsangebotes.
Im Falle der Übernahme einer kurzzeitigen Vertretung wird das Beschäftigungsverhältnis – wenn die Voraussetzung hierfür vorliegen – auf Basis der sog. Übungsleiterpauschale abgerechnet.
Bei der „Übungsleiterpauschale“ handelt es sich um eine nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz steuerfreie Aufwandsentschädigung. Danach können im Kalenderjahr bis zu 3.000 Euro steuerfrei gezahlt werden, wenn
- die Aushilfstätigkeit 360 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreitet und deshalb steuerrechtlich als nebenberufliche Tätigkeit anzusehen ist
- eine „Erklärung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26 EStG“ vorgelegt wurde (der entsprechende Vordruck wird zu gegebener Zeit ausgehändigt).
Beachten Sie bitte, dass Sie den Pauschbetrag, wenn Sie ihn bereits für eine andere Tätigkeit (Übungsleiter/in im Sportverein, Mitwirkung im Rahmen der Unterrichtsgarantie plus etc.) verwenden, ggf. aufteilen müssen. Geben Sie dann bitte an, in welcher Höhe der Pauschbetrag von uns berücksichtigt werden soll und vergessen Sie nicht, die Erklärung gegenüber Ihren weiteren Arbeitgebern anzupassen. Insgesamt dürfen Sie den Pauschbetrag in Höhe von 3.000 Euro nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für die unselbstständige als auch für die selbstständig ausgeübte nebenberufliche Tätigkeit.
Aktuell wird ein Entgelt von 14,26 Euro je Stunde gezahlt.
Interessiert?
Für nähere Auskünfte und weitere Fragen steht Ihnen gerne die Leiterin des Fachbereichs Haus der Bildung, Frau Tanja Pfeifer Tel.: 06421 405-6713 oder die Leitung des Fachdienstes Betreuung und Ganztag, Frau Sabine Otto Tel.: 06421 405-1453, zur Verfügung.