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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Digitalisierung

16.09.2022

Am Donnerstag, 22.09.2022, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Digitalisierung statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2022
  2. Umsetzung eines Standortkonzeptes zur Sicherung des "weißen Katastrophenschutzes" im Landkreis Marburg-Biedenkopf
  3. Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Gleiche Bildungschancen im Landkreis gewährleisten: Kostenloses Schülerjahresticket und Übernahme von Schülerbeförderungskosten für alle Kinder- und Jugendlichen im Landkreis gewährleisten“
  4. Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Gasversorgung"
    den Ausschuss für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Landwirtschaft und Energie, 21.09.2022      
    den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Digitalisierung, 22.09.2022, TOP 4
    Kreistagssitzung, 30.09.2022, TOP 13
  5. Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Ein Konzept zur Versorgungssicherheit mit Energie erstellen “
  6. Große Anfrage der Fraktionen von SPD und CDU betr. Green IT
    den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Digitalisierung, 22.09.2022, TOP 6
  7. Große Anfrage der Fraktion KLIMALISTE betreffend "K3 zwischen Schönstadt und Bracht" vom 29.07.2022, eingegangen am 29.07.2022
  8. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landkreises Marburg-Biedenkopf“:

  1. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  2. Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Die weiteren Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://www.marburg-biedenkopf.de/kreisrecht/10_2-Anlage1.pdf

Marburg, 15.09.2022

gez. Werner Waßmuth
Vorsitzender

 

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