Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 27.06.2022
- Richtlinien Kommunaler Entwicklungsfonds - Erste Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027
- Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Bürger*innenbeteiligung im Landkreis Marburg-Biedenkopf durch Modelle direkter Demokratie stärken“
Änderungsantrag der Fraktion BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Bürger*innenbeteiligung im Landkreis Marburg-Biedenkopf durch Modelle direkter Demokratie stärken“
Neuer Titel: Bürger*innenbeteiligung im Landkreis Marburg-Biedenkopf evaluieren und stetig weiterentwickeln.“ - Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Gleiche Bildungschancen im Landkreis gewährleisten: Kostenloses Schülerjahresticket und Übernahme von Schülerbeförderungskosten für alle Kinder- und Jugendlichen im Landkreis gewährleisten“
- Antrag des Einzelabgeordneten Dr. Frank Michler betreffend: „Vorbeugung von Personalmangel und rechtlichen Problemen im Gesundheitswesen“
- Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betr. „Energiewende weiter gestalten“
- Resolutionsantrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend „Vor-Zugriffsrecht“ zu Gunsten von Standortkommunen im Rahmen der Vergabe von Nutzungsrechten für Windvorranggebiete“
- Antrag des Einzelabgeordneten Dr. Frank Michler betreffend: "Friedensverhandlungen statt Duschverbote"
- Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Regelsätze anheben, Reichtum besteuern und Maßnahmenpaket gegen Armut im Landkreis umsetzen“
- Quartalsbericht für das 2. Quartal 2022
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landkreises Marburg-Biedenkopf“:
- Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Die weiteren Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://www.marburg-biedenkopf.de/kreisrecht/10_2-Anlage1.pdf
Marburg, 15.09.2022
gez. Werner Hesse
Vorsitzender