Aufgrund der §§ 5, 5a, 29 und 30 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBL 2005 I S. 183) in der derzeit gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 20.05.2022 folgende XXVII. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf beschlossen:
Artikel 1
Der § 4a der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung:
§ 4a
Film- und Tonaufnahmen
Film- und Tonaufnahmen seitens der Kreisverwaltung sowie für eigene Zwecke des Landkreises sind vom Kreistagsvorsitzenden zu genehmigen. Dieser Genehmigung kann der Kreistag widersprechen.
Artikel 2
Der § 10 erhält folgende Fassung:
§ 10
Inkrafttreten
Die XXVII. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, 25.05.2022
Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.: Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter