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Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses

17.05.2022

Am Dienstag, 24.05.2022, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Verpflichtung der bei Konstituierung fehlenden Mitglieder
  2. Kenntnisnahme der Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.02.2022
  3. Bericht der Verwaltung
  4. Bericht des Kreisjugendparlaments
  5. Wahl der Jurymitglieder Sozialpreis aus dem JHA
  6. Satzungsänderung Kindertagespflege 
  7. Verschiedenes

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird im Sitzungssaal der Kreisverwaltung stattfinden, damit eine Sitzordnung vorbereitet werden kann, die die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet. Des Weiteren gelten die nachstehenden Verhaltensweisen:

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, müssen sich über die für sie geltenden Quarantäneregeln informieren und diese beachten.
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Personen, die zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei einer Covid-19-Infektion gehören, wird die Teilnahme an der Sitzung nach eigenem Ermessen freigestellt.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 ohne Ausatemventil). 
  • Die Maskenpflicht auf den Fluren, in den Treppenhäusern und in den Toiletten der Liegenschaften bleibt weiterhin bestehen, da hier der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Während der Sitzung wird dringend empfohlen, durchgehend einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (s. o.), auch nach Einnahme des Sitzplatzes, zu tragen. 
  • Es gilt Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. 
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Sitzung ist ausschließlich am Sitzplatz bei längeren Sitzungen (länger als eine Stunde), unter Einhaltung von Abständen, erlaubt.

Die Liegenschaften der Kreisverwaltung dürfen ab dem 04.04.2022 wieder ohne die Vorlage eines Negativnachweises (3G-Nachweis) betreten werden. 

Hinweis: Wir behalten uns Änderungen der o.g. Hygieneregelung bis zur Sitzung vor.

Marburg, 17.05.2022 

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

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