Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 23.03.2022
- Teilnahme am Projekt "Global Nachhaltige Kommune in Hessen"
- Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Badebetrieb am Perfstausee
- Antrag der Fraktion DIE LINKE betr.: „Bericht zum derzeitigen Stand hinsichtlich der Erstellung eines Strukturkonzeptes für die Wasserversorgung (Wasserstrukturkonzept)“
4.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE betr.: „Bericht zum gegenwärtigen Stand der Überwachung der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen der hiesigen Wasserwerke hinsichtlich der Verhinderung von Verunreinigungen des Trinkwassers und dessen mögliche Einbindung in ein sog. Wasserstrukturkonzept “ - Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, müssen sich über die für sie geltenden Quarantäneregelungen informieren und diese beachten.
- Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungs-dauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
Es wird dringend empfohlen, dass auch geimpfte und genesene Personen nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php (Öffnet in einem neuen Tab)).
Marburg, 05.05.2022
gez. Peter Hartmann
Vorsitzender