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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

07.05.2022

Am Montag, 16.05.2022, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 28.03.2022
  2. Antrag des Abgeordneten Ruffert betreffend „Neufassung des Schutz- und Hygienekonzeptes für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse“
  3. Mitgliedschaft des Landkreises Marburg-Biedenkopf in der Genossenschaft
    „KommunalCampus eG“
  4. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf gemäß § 17 Absatz 2 der Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf
  5. Antrag des Abgeordneten Dr. Michler (WDMR) betreffend "Einzelabgeordnete im Ältestenrat" (als Dringlichkeitsantrag zur Sitzung am 01.04.2022 gestellt)
  6. Antrag des Abgeordneten Dr. Michler bzgl. Aufhebung von Maskenpflicht und Sondertestpflicht-Diskriminierung Ungeimpfter („3G“)
  7. Resolutionsantrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes
  8. XXVII. Nachtragssatzung zur Änderung des § 4a "Film- und Tonaufnahmen" der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und
    II. Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Bezug auf die Neufassung einer näheren Regelungen zu den in der Hauptsatzung zugelassenen Film- und/oder Tonaufnahmen
  9. Kenntnisnahme Quartalsbericht I/2022 (Die Vorlage wird nachgereicht)
  10. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.   

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, müssen sich über die für sie geltenden Quarantäneregelungen informieren und diese beachten.
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungs-dauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. 

Es wird dringend empfohlen, dass auch geimpfte und genesene Personen nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen. 

Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php (Öffnet in einem neuen Tab)). 

Marburg, 05.05.2022 

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

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