Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung
- Neufassung des Schutz- und Hygienekonzeptes für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse
- Festlegung des Wahltermins zur Durchführung der Direktwahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Marburg-Biedenkopf gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 38 der Hessischen Landkreisordnung (HKO)
Drucksache 96/2022 KT - Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 ohne Ausatemventil). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. Das Tragen einer FFP2-Maske wird dringend empfohlen.
An der Kreistagssitzung können nur Personen teilnehmen, die einen Negativnachweis (3G-Nachweis) vorlegen. Dieser Nachweis wird am Eingang kontrolliert.
Als 3G-Nachweis ist zugelassen:
- Ein Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (vollständiger Impfschutz),
- Ein Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverord-nung (nicht älter als 90 Tage),
- ein Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 c) der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (nicht älter als 24 Stunden) der von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testver-ordnung vorgenommen oder überwacht wurde; die zugrundeliegende Testung kann auch durch einen PCR-Test erfolgen (nicht älter als 48 Stunden).
Es wird dringend empfohlen, dass auch geimpfte und genesene Personen nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php (Öffnet in einem neuen Tab)).
Marburg, 24.01.2022
gez. Detlef Ruffert
Kreistagsvorsitzender