Tagesordnung:
- Antrag des Abgeordneten Ruffert betreffend „Neufassung des Schutz- und Hygienekonzeptes für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse“
Drucksache 79/2021 KT - Verleihung der Ehrenbezeichnung des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Drucksache 87/2021 KT - Fragestunde
- Bericht des Kreisausschusses
- Aktuelle Stunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung
- Festlegung der Vertretungsreihenfolge für den Kreistagsvorsitzenden nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Klenner
- Beschlussfassung Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung
Drucksache 80/2021 KT - Beschlussfassung des Haushaltsplans 2022
Drucksache 81/2021 KT - Wahl der Patientenfürsprecher*innen sowie deren Stellvertretungen
Drucksache 82/2021 KT - Wahl von Mitgliedern für die Kommission „Partizipation und Teilhabe in Vielfalt“
Drucksache 83/2021 KT - Wahl von Mitgliedern für die Sportkommission
Drucksache 85/2021 KT - Wahl von Mitgliedern für die Schulkommission
Drucksache 84/2021 KT - Wahl von Mitgliedern für die Partnerschaftskommission
Drucksache 66/2021 KT - Wahl von Mitgliedern für die Straßenbaukommission
Drucksache 68/2021 KT - Wahl von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss
Drucksache 86/2021 KT - Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Drucksache 88/2021 KT - Digitalisierung der Schulen
- Spende der Friedhelm-Wilmes-Stiftung, Wohratal, in Höhe von 750.000 € an den Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Drucksache 89/2021 KT - Antrag der Fraktion DIE LINKE Betreff: „Medizinische Versorgung im Landkreis langfristig sicherstellen“
Drucksache 77/2021 KT - Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Klimaliste, Abgeordneter Lerche betr. „Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze helfen. Bürgerschaftliches Engagement lokaler Akteure stützen“
Drucksache 78/2021 KT - 20. Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Ausstattung der weiterführenden Schulen und der Technischen Hochschule Mittelhessen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit kostenlosen Menstruationsprodukten
Drucksache 91/2021 KT - Kenntnisnahmen
21.1. Regionaler Medienentwicklungsplan der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Drucksache 90/2021 KT - Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungs-dauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
In dem Sitzungssaal wird für die Gäste ein Sitzbereich vorgesehen, in dem ausschließlich Gäste sitzen können, die ihren Negativnachweis (3G-Nachweis) auf freiwilliger Basis erbringen.
Als 3G-Nachweis ist zugelassen:
- Ein Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (vollständiger Impfschutz),
- ein Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenver-ordnung (nicht älter als 6 Monate),
- ein Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 c) der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverord-nung (nicht älter als 24 Stunden) der von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde; die zugrundeliegende Testung kann auch durch einen PCR-Test erfolgen (nicht älter als 48 Stunden).
Allen Gästen, die keinen 3G-Nachweis erbringen, wird ein Platz im allgemeinen Gästebereich zugewiesen.
Darüber hinaus mache ich auch alle geimpften oder genesenen Abgeordneten auf den nachstehenden § 1 Abs. 4 der Coronavirus-Schutzverordnung aufmerksam:
„Es wird dringend empfohlen, an größeren Zusammenkünften oder Treffen mit anderen Hausständen in Innenräumen nur mit einem negativen Testergebnis teilzunehmen, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.
Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php (Öffnet in einem neuen Tab)).
Marburg, 29.11.2021
gez. Detlef Ruffert
Kreistagsvorsitzender