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Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses

18.11.2021

Am Donnerstag, 25.11.2021, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 24. Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.

Tagesordnung: 

  1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.10.2021
  2. Bericht der Verwaltung des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales
  3. Bericht des Kreisjugendparlaments
  4. Beschlussfassung zu den Auszügen aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 des Landkreises Marburg-Biedenkopf für folgende Budgets und Produkte:
    - Budget – 10 FB OPS
    - Produkt 01010303 Kreisorgane/ Kreisjugendparlament
    - Budget 30 – FB Recht und Kommunalaufsicht
      Produkt 010118 Wahlen/ Wahl des Kreisjugendparlaments
    - Budget 50 – FB FJS
      Produkt 031302 Schulische Betreuungsangebote und Schulsozialarbeit
      Produkt- Bereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

    sowie

    Kenntnisnahme der Auszüge aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung für die Einrichtungen:
    - Kreisjugendheim Wolfshausen
    - Jugenderholungsheim Schuby
    - Zeltlager Glücksburg
    - Vermögensplan
     (siehe Anlage)
  5. Verschiedenes

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird im Sitzungssaal der Kreisverwaltung stattfinden, damit eine Sitzordnung vorbereitet werden kann, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände gewährleistet. Des Weiteren gelten die nachstehenden Verhaltensweisen:  

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Auch im Vorfeld und Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Die Liegenschaften der Kreisverwaltung dürfen nur noch mit medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95) betreten werden. Ohne medizinische Maske wird kein Zutritt gewährt. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt im gesamten Gebäude und somit auch im Sitzungsraum außer auf dem eigenen Sitzplatz.
    Es wird empfohlen, die medizinische Maske auch während der Sitzung auf dem eigenen Sitzplatz zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten wird.
  • Das Infoplakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist an verschiedenen Stellen in den Gebäuden der Kreisverwaltung ausgehangen und sollte im Alltag immer beachtet werden.

Marburg, 18.11.2021 

gez. Werner Hesse
Stellvertretender Vorsitzender

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