Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 30.08.2021
- Zweites Zukunfts-Paket zur Überwindung der Corona-Pandemie - Förderung von Kommunen, der Wirtschaft, des Klimaschutzes und des Wohnungsbaus, Sicherstellung der ehrenamtlichen, sozialen und Bildungs-Infrastruktur
- Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Pandemie-Unterstützungspaket für den Landkreis Marburg – Biedenkopf"
- Antrag der FDP Fraktion - Impfangebot für Schülerinnen und Schüler des Landkreises
- Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend: „Vergabe Catering-Vertrag Schulessen Burgwaldschule Wetter, hier Außenstellen Oberrosphe und Mellnau“ vom 24.06.2021, eingegangen am 25.06.2021 und Antwort des Kreisausschusses
- Bericht 3. Statistische Fortschreibung zum Schulentwicklungsplan 2017/18 für die Schuljahre 2020/21 bis 2026/27
- Vorstellung Regionaler Medienentwicklungsplan der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf (MEP)
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
Marburg, 04.11.2021
gez. Silvia Demper
Vorsitzende