Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 27.10.2021
- Zweites Zukunfts-Paket zur Überwindung der Corona-Pandemie - Förderung von Kommunen, der Wirtschaft, des Klimaschutzes und des Wohnungsbaus, Sicherstellung der ehrenamtlichen, sozialen und Bildungs-Infrastruktur
- Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Pandemie-Unterstützungspaket für den Landkreis Marburg – Biedenkopf"
- Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Klimaschutz, Klimawandelfolgenmanagement und Katastrophenschutz
4.1. Änderungsantrag der Fraktionen KLIMALISTE, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und des Einzelabgeordneten Lerche zum Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Klimaschutz, Klimawandelfolgenmanagement und Katastrophenschutz - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Fließpfadkarten"
- Antrag der Fraktionen DIE LINKE, KLIMALISTE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Einzelabgeordneten Liberale & Piraten Betreff: „Gemeinwohlorientierte Landwirtschaft durch neue kommunale Vergaberichtlinien fördern“
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
Marburg, 04.11.2021
gez. Peter Hartmann
Vorsitzender