Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 20.09.2021
- Zweites Zukunfts-Paket zur Überwindung der Corona-Pandemie - Förderung von Kommunen, der Wirtschaft, des Klimaschutzes und des Wohnungsbaus, Sicherstellung der ehrenamtlichen, sozialen und Bildungs-Infrastruktur
- Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Pandemie-Unterstützungspaket für den Landkreis Marburg – Biedenkopf"
- Beschlussfassung über die Anwendung des Benennungsverfahrens für die Besetzung der Kommissionen mit den Kreistagsabgeordneten
- III. Änderung der Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg – Biedenkopf und Festlegung des Wahltermins auf den 04.04.2022
- Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Landkreis stärken: Rechte des Behindertenbeirats im Landkreis Marburg-Biedenkopf erweitern“
- Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Unterstützung des Tierheims Marburg-Cappel in der gegenwärtigen Ausnahmesituation"
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Kreisausschussgremien für die Wahlperiode 2021-2026 zeitgemäßer und diverser aufstellen“
- Kenntnisnahme Bürgerbeteiligungskataster 2021 des Landkreises Marburg-Biedenkopf
- Antrag des Kreisjugendparlamentes betreffend Änderung der Satzung des Kreisjugendparlaments
- Quartalsbericht für das 3. Quartal 2021
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
Marburg, 04.11.2021
gez. Werner Hesse
Vorsitzender