Artikel 1 |
Der § 3 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung:
§ 3 Kreisausschuss |
(1) unverändert
(2) unverändert
neu:
(3) Abweichend von der Festsetzung in Absatz (1) wird die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten für die Wahlzeit vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 auf siebzehn festgesetzt.
Artikel 2 |
Der § 10 erhält folgende Fassung:
§10 |
Die XXVI. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, 08.10.2021
Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf
In Vertretung
gez.:
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter