Tagesordnung:
- Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.01.2021
- Bericht der Verwaltung des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales
- Bericht des Kreisjugendparlaments
- Vorstellung der Familienklasse an der Grundschule II (Waldschule) in Stadtallendorf durch Herrn Wolf (bsj Marburg e.V.) und Frau Tautermann (BFZ-Lehrkraft)
- Bericht zum Freizeit- und Bildungsprogramm 2021 von Nancy Bartholomes
- Vorstellung der Entwicklung 2020 für die Bereiche Kinderschutz und Inobhutnahmen von Marco Ackermann
- Verschiedenes
Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird im Sitzungssaal der Kreisverwaltung stattfinden, damit eine Sitzordnung vorbereitet werden kann, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände gewährleistet. Des Weiteren gelten die nachstehenden Verhaltensweisen:
- Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
- Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
- Auch im Vorfeld und Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Die Liegenschaften der Kreisverwaltung dürfen nur noch mit medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95) betreten werden. Ohne medizinische Maske wird kein Zutritt gewährt. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt im gesamten Gebäude und somit auch im Sitzungsraum außer auf dem eigenen Sitzplatz.
Es wird allerding dringend empfohlen, die MNB auch während der Sitzung auf dem eigenen Sitzplatz zu tragen.
- Das Infoplakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist an verschiedenen Stellen in den Gebäuden der Kreisverwaltung ausgehangen und sollte im Alltag immer beachtet werden.
- Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
Marburg, 14.09.2021
gez. Werner Hesse
Stellvertretender Vorsitzender